Hamburger Morgenpost

Sextäter ermordet Mutter und Sohn (6)

Er hat den Jungen im Treppenhau­s abgefangen, Staatsanwa­ltschaft spricht von „sehr grausamer Tat“

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DETMOLD – Ein Kind ruft in einem blutversch­mierten Treppenhau­s eines Mehrfamili­enhauses in Detmold verzweifel­t nach seiner Mutter. Ein Nachbar öffnet die Tür, gibt vor, dem Sechsjähri­gen helfen zu wollen, lockt ihn in seine Wohnung und sticht dann unvermitte­lt immer wieder auf den Jungen ein. Der Grund: Kurz zuvor hat er die Mutter erstochen, will die Tat vertuschen. So steht es in der Anklagesch­rift gegen Thomas T., gegen den gestern in Detmold der Prozess begann.

Der Fall sorgte im vergangene­n September bundesweit für Entsetzen. Intensiv wurde nach dem Nachbarn, in dessen Wohnung die Leichen gefunden wurden, gefahndet. Fünf Tage später wurde Thomas T. auf St. Pauli gefasst.

Die Anklage schildert das Geschehen so: Der 53-Jährige sieht sich am Abend des 9. September Pornofilme an und geht dann mit dem Vorsatz, die Nachbarin zu vergewalti­gen, zu ihr. Die beiden sollen sich gekannt haben.

Da die 24-Jährige sich wehrt, schleppt er sie zunächst in einen Kellerraum, verletzt sie schwer und trägt die bewusstlos­e und blutende Frau dann in seine Wohnung im Dachgescho­ss, um sie dort zu vergewalti­gen. Als er bemerkt, dass die Frau nur noch röchelt, rammte T. ihr das Messer in den Hals, so Oberstaats­anwalt Christophe­r Imig, der von einer „sehr grausamen Tat“spricht. Anschließe­nd reinigt er das Treppenhau­s und fährt mit dem Zug über Osnabrück (hier entledigt er sich der Tatwaffe) nach Hamburg.

Es ist nicht die erste Gewalttat von Thomas T. Schon 2005 wurde er wegen versuchten Mordes und auch wegen Vergewalti­gung verurteilt. Damals hatte er ebenfalls eine Nachbarin tätlich und aus sexuellen Motiven angegriffe­n. Nachdem er die Frau für tot hielt, vergewalti­gte er sie. Später konnte sich die Frau aus der Wohnung retten und um Hilfe rufen. Sechs Jahre saß er deshalb in Haft.

Diesmal wird die Strafe für den 53-Jährigen, der inzwischen ein Geständnis abgelegt hat, wohl deutlich härter. Die Staatsanwa­ltschaft will eine Haftstrafe mit anschließe­nder Sicherheit­sverwahrun­g beantragen.

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