Sextäter ermordet Mutter und Sohn (6)
Er hat den Jungen im Treppenhaus abgefangen, Staatsanwaltschaft spricht von „sehr grausamer Tat“
DETMOLD – Ein Kind ruft in einem blutverschmierten Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in Detmold verzweifelt nach seiner Mutter. Ein Nachbar öffnet die Tür, gibt vor, dem Sechsjährigen helfen zu wollen, lockt ihn in seine Wohnung und sticht dann unvermittelt immer wieder auf den Jungen ein. Der Grund: Kurz zuvor hat er die Mutter erstochen, will die Tat vertuschen. So steht es in der Anklageschrift gegen Thomas T., gegen den gestern in Detmold der Prozess begann.
Der Fall sorgte im vergangenen September bundesweit für Entsetzen. Intensiv wurde nach dem Nachbarn, in dessen Wohnung die Leichen gefunden wurden, gefahndet. Fünf Tage später wurde Thomas T. auf St. Pauli gefasst.
Die Anklage schildert das Geschehen so: Der 53-Jährige sieht sich am Abend des 9. September Pornofilme an und geht dann mit dem Vorsatz, die Nachbarin zu vergewaltigen, zu ihr. Die beiden sollen sich gekannt haben.
Da die 24-Jährige sich wehrt, schleppt er sie zunächst in einen Kellerraum, verletzt sie schwer und trägt die bewusstlose und blutende Frau dann in seine Wohnung im Dachgeschoss, um sie dort zu vergewaltigen. Als er bemerkt, dass die Frau nur noch röchelt, rammte T. ihr das Messer in den Hals, so Oberstaatsanwalt Christopher Imig, der von einer „sehr grausamen Tat“spricht. Anschließend reinigt er das Treppenhaus und fährt mit dem Zug über Osnabrück (hier entledigt er sich der Tatwaffe) nach Hamburg.
Es ist nicht die erste Gewalttat von Thomas T. Schon 2005 wurde er wegen versuchten Mordes und auch wegen Vergewaltigung verurteilt. Damals hatte er ebenfalls eine Nachbarin tätlich und aus sexuellen Motiven angegriffen. Nachdem er die Frau für tot hielt, vergewaltigte er sie. Später konnte sich die Frau aus der Wohnung retten und um Hilfe rufen. Sechs Jahre saß er deshalb in Haft.
Diesmal wird die Strafe für den 53-Jährigen, der inzwischen ein Geständnis abgelegt hat, wohl deutlich härter. Die Staatsanwaltschaft will eine Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung beantragen.