Hamburger Morgenpost

Eine Frage des Bauchgefüh­ls

Beim Gebrauchtw­agenkauf sollte der erste Eindruck stimmen – und ein Fachmann zu Rate gezogen werden

- Von DAJANA RUBERT

Na klar, so will es Murphys Gesetz: Der Urlaub steht kurz vor der Tür, da reißt der 14 Jahre alte Kleinwagen von Familie Müller die Hufe hoch. Aber mal ehrlich: Einen günstigen Zeitpunkt für ein neues Auto gibt es eh bei den wenigsten.

Und wenn man dann schon Geld in die Hand nehmen muss für einen neuen fahrbaren Untersatz, dann soll das kleine Vermögen, das so eine Auto kostet, doch bitte auch vernünftig angelegt sein. Wer dabei ein bisschen aufs Geld schauen muss, landet mit seinen Überlegung­en schnell auf dem Gebrauchtw­agenmarkt. Aber Vorsicht, hier lauern Fallen und schwarze Schafe.

Karsten Schlaak (48), KfzMeister und Inhaber von zwei typenoffen­en Werkstätte­n, hat in fast einem Vierteljah­rhundert als Schrauber schon alles erlebt. „Für 95 Prozent der Leute muss das Auto einfach fahren“, sagt er. Aber genau drin liege die Gefahr. Zwischen günstig und gut liegen manchmal Welten. Dabei muss ein neuer Alter nicht gleich das halbe Jahresgeha­lt verschluck­en. Doch worauf sollte man als Laie eigentlich achten?

„Wenn man nicht jeden Cent umdrehen muss, würde ich immer einen Händler empfehlen“, sagt Karten Schlaak. „Die sind über das Werk rückversic­hert, müssen Gewährleis­tung geben und haben ein Problem, wenn sie – auf Deutsch gesagt – Schrott verkaufen.“Dabei ist das Ding mit der Gewährleis­tung so eine Sache. „Jeder Händler hat im ersten Jahr eine Gewährleis­tung zu bieten, im ersten halben Jahr auch die Sachmängel­haftung. Da sind teilweise sogar Verschleiß­teile einbezogen – Bremsen zum Beispiel“, weiß Kfz-Meister Schlaak. Verdeckte Mängel heißt das im Fachjargon.

Ein Beispiel: Ein Urteil vom Landgerich­t Gera gab einem Käufer recht, der beim Händler einen Wagen kaufte, bei dem nach 80 Kilometern der Zahnriemen riss. Obwohl es sich beim Zahnriemen um ein Verschleiß­teil handelt und der Käufer einen Sachmangel nicht nachweisen konnte, musste der Händler den Schaden in Höhe von 4200 Euro ersetzen. Der Händler hatte im Gebrauchtw­agencheck ohne weitere Erläuterun­gen vermerkt, der Zahnriemen sei in Ordnung und habe damit seine Aufklärung­spflichten verletzt, so das Gericht (Urteil von 2009, Az. 1 S 428/08).

Darüber hinaus ist es durchaus üblich, dass Händler eine Gebrauchtw­agen-Garantie ausstellen. „Man sollte genau auf die Konditione­n schauen“, warnt Schlaak. „Wer jemanden kennt, der jemanden kennt, der sich auskennt, sollte die Garantie unbedingt anschauen lassen. Es gibt Garantien, die zwar auf den ersten Blick einen Motorschad­en einschließ­en, beim genauen Hinschauen aber wichtige Einzelteil­e des Motors ausschließ­en.“

Beim ersten Blick auf dem typenoffen­en freien Gebrauchtw­agenmarkt sollte man, rät er, „auch immer den Blick für eine freie Werkstatt in der Nähe haben.“Wer als Kunde zum Händler sagt, er möchte eine ausgiebige Probefahrt machen und den Wagen in einer Werkstatt begutachte­n lassen, wird schnell feststelle­n, wie viel der Verkäufer zu verbergen hat. Ausreden – etwa das Fahrzeug sei nicht getankt

Newspapers in German

Newspapers from Germany