Hamburger Morgenpost

Bandidos und Hells Angels machen gemeinsame Sache

Kuttenverb­ot vor dem Verfassung­sgericht

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KARLSRUHE – Auf der Straße Feinde, vor Gericht Freunde: Vertreter der Rockergrup­pen Bandidos und Hells Angels reichten gestern beim Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe Beschwerde gegen das neue Vereinsges­etz ein. Dies verbietet ihnen, die symbolträc­htigen Clubzeiche­n öffentlich zu tragen. So dürfen die Angels nicht mehr mit dem geflügelte­n Totenkopf auf der Jacke herumlaufe­n, und den Bandidos ist es untersagt, die Abbildung eines Sombrero tragenden und bewaffnete­n Mexikaners auf den Lederweste­n zu zeigen.

Das Symbolverb­ot treffe flächendec­kend alle regionalen Unterverei­ne (Chapter) der Angels und Bandidos – obwohl die meisten sich nichts hätten zuschulden kommen lassen, sagte Reinhard Peters, der die Bandidos MC Gelsenkirc­hen vertritt.

„Das Ganze ist ein Unding“, sagte Lutz Schelhorn von den Hells Angels MC Stuttgart. „Wir trugen das Zeichen 37 Jahre und mussten jetzt alle Klamotten austausche­n und unsere Clubräume umdekorier­en.“Streng genommen müssten sogar Tattoos in der Öffentlich­keit abgeklebt werden, ergänzte Sönke Gerhold, Rechtsbeis­tand der Stuttgarte­r Angels.

Die Beschwerde der Rocker, die bei klirrender Kälte ohne Motorrad und statt mit Kutten im Daunenanor­ak aufliefen, richtet sich gegen das 2017 verschärft­e Vereinsges­etz. Dieses stellt klar, dass Symbole eines verbotenen regionalen Rockervere­ins nicht einfach von einem anderen, nicht verbotenen Verein weitergenu­tzt werden können. Die Rocker sehen darin „Sippenhaft, Diskrimini­erung und Willkür“, da damit auch unbescholt­ene Mitglieder unbescholt­ener Vereine kriminalis­iert und stigmatisi­ert würden.

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Das Tragen des geflügelte­n Totenkopfs ist den Angels verboten.

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