Bandidos und Hells Angels machen gemeinsame Sache
Kuttenverbot vor dem Verfassungsgericht
KARLSRUHE – Auf der Straße Feinde, vor Gericht Freunde: Vertreter der Rockergruppen Bandidos und Hells Angels reichten gestern beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen das neue Vereinsgesetz ein. Dies verbietet ihnen, die symbolträchtigen Clubzeichen öffentlich zu tragen. So dürfen die Angels nicht mehr mit dem geflügelten Totenkopf auf der Jacke herumlaufen, und den Bandidos ist es untersagt, die Abbildung eines Sombrero tragenden und bewaffneten Mexikaners auf den Lederwesten zu zeigen.
Das Symbolverbot treffe flächendeckend alle regionalen Untervereine (Chapter) der Angels und Bandidos – obwohl die meisten sich nichts hätten zuschulden kommen lassen, sagte Reinhard Peters, der die Bandidos MC Gelsenkirchen vertritt.
„Das Ganze ist ein Unding“, sagte Lutz Schelhorn von den Hells Angels MC Stuttgart. „Wir trugen das Zeichen 37 Jahre und mussten jetzt alle Klamotten austauschen und unsere Clubräume umdekorieren.“Streng genommen müssten sogar Tattoos in der Öffentlichkeit abgeklebt werden, ergänzte Sönke Gerhold, Rechtsbeistand der Stuttgarter Angels.
Die Beschwerde der Rocker, die bei klirrender Kälte ohne Motorrad und statt mit Kutten im Daunenanorak aufliefen, richtet sich gegen das 2017 verschärfte Vereinsgesetz. Dieses stellt klar, dass Symbole eines verbotenen regionalen Rockervereins nicht einfach von einem anderen, nicht verbotenen Verein weitergenutzt werden können. Die Rocker sehen darin „Sippenhaft, Diskriminierung und Willkür“, da damit auch unbescholtene Mitglieder unbescholtener Vereine kriminalisiert und stigmatisiert würden.