„Rote Karte“aus Karlsruhe für Wanka
AfD siegt vor Gericht: Kein Recht auf Gegenschlag für Minister im Meinungskampf
KARLSRUHE – Auf der Homepage ihres Ministeriums forderte sie im Herbst 2015 eine „Rote Karte“für die AfD. Jetzt bekommt Noch-Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) selbst eine „Rote Karte“– und zwar vom Bundesverfassungsgericht. Die AfD hatte 2015 zu einer Demonstration unter dem Motto „Rote Karte für Merkel – Asyl braucht Grenzen“aufgerufen. Wanka reagierte darauf auf der Internetseite des Bildungsministeriums und rief ihrerseits dazu auf, nicht Merkel, sondern der AfD die „Rote Karte“zu zeigen. „Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub“, so Wanka damals. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betrieben, erhielten damit eine unerträgliche Unterstützung.
Dagegen klagte die AfD jetzt erfolgreich in Karlsruhe. „Nimmt ein Regierungsmitglied für sein Handeln die Autorität des Amtes in Anspruch, ist er dem Neutralitätsgebot unterworfen“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in der Urteilsverkündung. Das gelte auch außerhalb von Wahlkampfzeiten. Regierungsmitglieder müssten sich im parteipolitischen Meinungskampf zurückhalten und dürften auf diffamierende Angriffe nicht in gleicher Weise reagieren.
Das Urteil aus Karlsruhe versetzte die AfD-Spitze in Jubelstimmung. „Gott sei Dank gibt es noch Richt Karlsruhe“, freute sich teichef Alexander Gaul „Das Urteil sollte auch a ren Regierungsmitglied eine Lehre sein“ergä der Co-Vorsitzende Meuthen.
Noch 2014 wiesen Richter eine Klage der N ab. Die rechtsextreme Pa wollte Familienminist Manuela Schwesig e Maulkorb verpassen, we in einem Interview sagte wolle verhindern, dass NPD in den Landtag kom