Hamburger Morgenpost

„Rote Karte“aus Karlsruhe für Wanka

AfD siegt vor Gericht: Kein Recht auf Gegenschla­g für Minister im Meinungska­mpf

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KARLSRUHE – Auf der Homepage ihres Ministeriu­ms forderte sie im Herbst 2015 eine „Rote Karte“für die AfD. Jetzt bekommt Noch-Bildungsmi­nisterin Johanna Wanka (CDU) selbst eine „Rote Karte“– und zwar vom Bundesverf­assungsger­icht. Die AfD hatte 2015 zu einer Demonstrat­ion unter dem Motto „Rote Karte für Merkel – Asyl braucht Grenzen“aufgerufen. Wanka reagierte darauf auf der Internetse­ite des Bildungsmi­nisteriums und rief ihrerseits dazu auf, nicht Merkel, sondern der AfD die „Rote Karte“zu zeigen. „Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisi­erung in der Gesellscha­ft Vorschub“, so Wanka damals. Rechtsextr­eme, die offen Volksverhe­tzung betrieben, erhielten damit eine unerträgli­che Unterstütz­ung.

Dagegen klagte die AfD jetzt erfolgreic­h in Karlsruhe. „Nimmt ein Regierungs­mitglied für sein Handeln die Autorität des Amtes in Anspruch, ist er dem Neutralitä­tsgebot unterworfe­n“, sagte Gerichtspr­äsident Andreas Voßkuhle in der Urteilsver­kündung. Das gelte auch außerhalb von Wahlkampfz­eiten. Regierungs­mitglieder müssten sich im parteipoli­tischen Meinungska­mpf zurückhalt­en und dürften auf diffamiere­nde Angriffe nicht in gleicher Weise reagieren.

Das Urteil aus Karlsruhe versetzte die AfD-Spitze in Jubelstimm­ung. „Gott sei Dank gibt es noch Richt Karlsruhe“, freute sich teichef Alexander Gaul „Das Urteil sollte auch a ren Regierungs­mitglied eine Lehre sein“ergä der Co-Vorsitzend­e Meuthen.

Noch 2014 wiesen Richter eine Klage der N ab. Die rechtsextr­eme Pa wollte Familienmi­nist Manuela Schwesig e Maulkorb verpassen, we in einem Interview sagte wolle verhindern, dass NPD in den Landtag kom

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