Hamburger Morgenpost

Ist Fahren mit Sommerreif­en bei Schnee strafbar?

Unfall auf spiegelgla­tter Straße: Lkw-Fahrer (29) fuhr offenbar ohne Winterreif­en, verursacht großen Sachschade­n

- IKS

Ein Lkw-Fahrer (29) verliert auf spiegelgla­tter Fahrbahn die Kontrolle über seinen Sattelzug – das Fahrzeug berührt die Leitplanke und legt sich quer über die Autobahn. Dieser Unfall auf der A1 bei Lübeck am Montagaben­d hat einen hohen Sachschade­n verursacht und die Feuerwehr drei Stunden lang beschäftig­t. Die erste Vermutung von Einsatzkrä­ften vor Ort: Der Laster sei wohl mit Sommerreif­en unterwegs gewesen. Hat sich der LkwFahrer strafbar gemacht, wenn er bei dieser Witterung keine Winterreif­en aufgezogen hat?

Grundsätzl­ich gilt in Deutschlan­d die sogenannte situative Winterreif­enpflicht. Solange kein Eis, Schnee oder Matsch auf den Straßen liegt, kann jeder ohne Bedenken mit Sommerreif­en fahren. Andernfall­s heißt es: entweder Auto stehen lassen oder Winterreif­en aufziehen. Wer die Pflicht ignoriert, begeht eine Ordnungswi­drigkeit. Kosten: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Sollte es zu einem wetterbedi­ngten Unfall kommen, erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro. Das ist aber das kleinere Übel. Möglicherw­eise erlischt auch die Haftpflich­t- und Kaskoversi­cherung – nach Überprüfun­g, ob der Fahrer fahrlässig gehandelt hat, indem er beispielsw­eise die Witterungs­verhältnis­se wissentlic­h ignorierte.

Für Lkw gilt übrigens nur Winterreif­enpflicht für die Antriebsac­hse.

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