Ist Fahren mit Sommerreifen bei Schnee strafbar?
Unfall auf spiegelglatter Straße: Lkw-Fahrer (29) fuhr offenbar ohne Winterreifen, verursacht großen Sachschaden
Ein Lkw-Fahrer (29) verliert auf spiegelglatter Fahrbahn die Kontrolle über seinen Sattelzug – das Fahrzeug berührt die Leitplanke und legt sich quer über die Autobahn. Dieser Unfall auf der A1 bei Lübeck am Montagabend hat einen hohen Sachschaden verursacht und die Feuerwehr drei Stunden lang beschäftigt. Die erste Vermutung von Einsatzkräften vor Ort: Der Laster sei wohl mit Sommerreifen unterwegs gewesen. Hat sich der LkwFahrer strafbar gemacht, wenn er bei dieser Witterung keine Winterreifen aufgezogen hat?
Grundsätzlich gilt in Deutschland die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Solange kein Eis, Schnee oder Matsch auf den Straßen liegt, kann jeder ohne Bedenken mit Sommerreifen fahren. Andernfalls heißt es: entweder Auto stehen lassen oder Winterreifen aufziehen. Wer die Pflicht ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Kosten: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Sollte es zu einem wetterbedingten Unfall kommen, erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro. Das ist aber das kleinere Übel. Möglicherweise erlischt auch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung – nach Überprüfung, ob der Fahrer fahrlässig gehandelt hat, indem er beispielsweise die Witterungsverhältnisse wissentlich ignorierte.
Für Lkw gilt übrigens nur Winterreifenpflicht für die Antriebsachse.