Gerichtsklatsche für AFD-Pöbler Ludwig Flocken wurde zu Recht von Bürgerschaftssitzung ausgeschlossen
Er hatte der Bundeskanzlerin „Ekel“gegen die Deutschlandfahne unterstellt. Er hatte behauptet, die Grünen würden auf die Flagge urinieren. Und den CDUMann Andreas Trepoll bezichtigte er, ein „Deutschhasser“zu sein. Im Anschluss an seine Pöbelrede in der Bürgerschaft vom 1. März 2017 hatte Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit den Ex-AfD-Abgeordneten Ludwig Flocken von der weiteren Sitzung ausgeschlossen. Zu Recht, wie jetzt das Verfassungsgericht entschied.
Der Bergedorfer Orthopäde, der selbst der AfD zu rechts ist, hatte immer wieder mit Ausfällen in der Bürgerschaft von sich reden gemacht und war dem Rauswurf aus der AfD-Fraktion 2016 durch Austritt zuvorgekommen. Gegen den Ausschluss von der Sitzung hatte er vor dem Verfassungsgericht geklagt und holte sich eine Klatsche: Die neun Richter wiesen die Klage mit acht zu einer Stimme ab. Flockens Rüpeleien während der Aktuellen Stunde über den Umgang mit dem türkischen Verband Ditib waren ein „gröblicher Verstoß“gegen die Ordnung der Bürgerschaft, so das Gericht. Die Präsidentin habe nur ihr verfassungsmäßiges Recht wahrgenommen, als sie Flocken zur Strafe ausschloss. Die Wahrung der parlamentarischen Würde sei schließlich ihre Aufgabe.
Der Vorsitzende Richter erklärte in der Urteilsverkündung, dass es Flocken nicht um die Sache gegangen sei, sondern „um die Herabwürdigung der Bundeskanzlerin, der Grünen und einzelner Abgeordneter der Bürgerschaft.“
Ludwig Flocken war bei der Urteilsverkündung im Oberlandesgericht dabei, verwies jedoch darauf, dass er „nur mit Journalisten rede, die sich schriftlich allgemein und im Einzelfall von Gewalt als politischem Mittel distanzieren“. Zufrieden fügte er hinzu: „Das hat noch kein Journalist getan.“
Im Januar 2018 hat die AfD ihn ausgeschlossen.