Bis zu 10 Jahre Haft für die Freital-Terroristen
Sachsen-Justiz wurde Verfahren entzogen
DRESDEN – Sie verübten fünf Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsheime und sprengten das Auto eines Linken-Stadtrates in die Luft – dafür kassierte die „Gruppe Freital“gestern harte Strafen zwischen fünf und zehn Jahren Gefängnis. Das Oberlandesgericht Dresden verhängte lange Haftstrafen gegen die sieben angeklagten Männer und eine Frau, unter anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Gruppe 2015 aufgrund rechtsextremer Gesinnung Anschläge auf politische Gegner in Freital und Dresden verübt hat. Die beiden als Rädelsführer angeklagten Timo S. (29) und Patrick F. (26) wurden zu zehn Jahren sowie neun Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der zur Tatzeit erst 18 Jahre alte Justin S., der im Prozess umfangreich ausgesagt hatte, erhielt eine Jugendfreiheitsstrafe von vier Jahren.
Die einzige Frau in der Gruppe, die 29-jährige Maria K., wurde zu einer Gefängnisstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Die übrigen vier Verurteilten im Alter von 27, 30, 39 und 40 Jahren erhielten Freiheitsstrafen zwischen fünf und acht Jahren. Sie alle sitzen bereits seit November 2015 beziehungsweise Frühjahr 2016 in Untersuchungshaft.
Bei den Anschlägen wurde das Auto eines Freitaler Linken-Stadtrates gesprengt und ein Parteibüro der Linken in dem Dresdner Vorort angegriffen. Die Täter benutzten in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik aus Tschechien, brachten diese an den Fenstern zweier Flüchtlingsunterkünfte in Freital zur Explosion. Gemeinsam mit Mitgliedern der rechtsextremen „Freien Kameradschaft Dresden“überfielen sie ein alternatives Wohnprojekt von Flüchtlingsunterstützern in Dresden.
Aus Sicht der Bundesanwaltschaft ist es nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass Menschen nicht schwer verletzt oder gar getötet wurden. Die Gruppe habe „ein Klima der Angst und Repression“schaffen wollen. Ziel sei es gewesen, Ausländer zu vertreiben.
Die Verteidigung hielt sowohl den Vorwurf der Bildung und Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe als auch den des versuchten Mordes für überzogen. Die Bundesanwaltschaft hatte der sächsischen Justiz 2016 das Verfahren entzogen und auf eine Verurteilung wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung gedrängt.