Hamburger Morgenpost

Berufsverb­ot für Lindis Herz-Arzt?

Warum Professor Karl-Heinz Kuck (65) um seine Zukunft kämpft

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Er begann seine Karriere am UKE, war mit 33 jüngster Medizin-Professor Deutschlan­ds und gilt heute als einer der besten Herz-Spezialist­en Europas – die Rede ist von Karl-Heinz Kuck (65). Doch jetzt droht dem Chefarzt der Kardiologi­e am Asklepios-Klinikum St. Georg – und „Leibarzt“von Udo Lindenberg – ein dauerhafte­s Berufsverb­ot.

Nach MOPO-Informatio­nen hat die Gesundheit­sbehörde dem Herzspezia­listen die Approbatio­n entzogen. Das ist die staatliche Zulassung zur Berufsausü­bung als Arzt. Hintergrun­d ist ein Strafbefeh­l aus dem Jahr 2016. Dabei ging es um massive Falschabre­chnungen zwischen 2010 und 2013. Demnach hatte der Chefarzt Leistungen abgerechne­t, die nicht er, sondern andere Ärzte erbracht hatten. Kuck akzeptiert­e den Strafbefeh­l, der ein Jahr Haft auf Bewährung vorsah. Außerdem musste der Mediziner 100 000 Euro Strafe zahlen. Die zu Unrecht kassierten Honorare hatte Kuck zuvor zurückgeza­hlt.

Bereits 1999 war der Professor zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte größere Summen von einer Herzklappe­nfirma angenommen. Nach Verurteilu­ngen kann die Gesundheit­sbehörde bei Ärzten auf „Unzuverläs­sigkeit“oder „Unwürdigke­it“entscheide­n und die Approbatio­n entziehen.

Nach MOPO-Informatio­nen hat Karl-Heinz Kuck gegen den Entzug der ärztlichen Zulassung Widerspruc­h eingelegt. Er selbst und Asklepios wollten sich gestern nicht äußern. Aus der Gesundheit­sbehörde hieß es, das Verfahren gegen Kuck sei noch nicht rechtskräf­tig abgeschlos­sen.

In die Schlagzeil­en war Prof. Kuck 1989 geraten, weil er Udo Lindenberg nach einer Herz-Attacke wiederbele­bt hatte. Außerdem hatte er Loki Schmidt, Günter Grass und David Bowie behandelt.

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Der Kardiologi­e-Chefarzt Prof. Karl-Heinz Kuck (65) mit dem Modell eines Herzens

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