Berufsverbot für Lindis Herz-Arzt?
Warum Professor Karl-Heinz Kuck (65) um seine Zukunft kämpft
Er begann seine Karriere am UKE, war mit 33 jüngster Medizin-Professor Deutschlands und gilt heute als einer der besten Herz-Spezialisten Europas – die Rede ist von Karl-Heinz Kuck (65). Doch jetzt droht dem Chefarzt der Kardiologie am Asklepios-Klinikum St. Georg – und „Leibarzt“von Udo Lindenberg – ein dauerhaftes Berufsverbot.
Nach MOPO-Informationen hat die Gesundheitsbehörde dem Herzspezialisten die Approbation entzogen. Das ist die staatliche Zulassung zur Berufsausübung als Arzt. Hintergrund ist ein Strafbefehl aus dem Jahr 2016. Dabei ging es um massive Falschabrechnungen zwischen 2010 und 2013. Demnach hatte der Chefarzt Leistungen abgerechnet, die nicht er, sondern andere Ärzte erbracht hatten. Kuck akzeptierte den Strafbefehl, der ein Jahr Haft auf Bewährung vorsah. Außerdem musste der Mediziner 100 000 Euro Strafe zahlen. Die zu Unrecht kassierten Honorare hatte Kuck zuvor zurückgezahlt.
Bereits 1999 war der Professor zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte größere Summen von einer Herzklappenfirma angenommen. Nach Verurteilungen kann die Gesundheitsbehörde bei Ärzten auf „Unzuverlässigkeit“oder „Unwürdigkeit“entscheiden und die Approbation entziehen.
Nach MOPO-Informationen hat Karl-Heinz Kuck gegen den Entzug der ärztlichen Zulassung Widerspruch eingelegt. Er selbst und Asklepios wollten sich gestern nicht äußern. Aus der Gesundheitsbehörde hieß es, das Verfahren gegen Kuck sei noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.
In die Schlagzeilen war Prof. Kuck 1989 geraten, weil er Udo Lindenberg nach einer Herz-Attacke wiederbelebt hatte. Außerdem hatte er Loki Schmidt, Günter Grass und David Bowie behandelt.