Hamburger Morgenpost

Wer zahlt beim Unfall mit einem geliehenen Auto?

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Das eigene Fahrzeug ist in der Werkstatt, der Partner benötigt es dringender oder es gibt schlicht und ergreifend kein eigenes Fahrzeug. Situatione­n, die jeder kennt. Was viele vielleicht auch kennen, ist die Situation, in der ein Auto unbedingt hermuss, der Weg zum Mietwagenv­ermittler aber umständlic­her und teurer erscheint als das bloße „Kannst du mir dein Auto leihen?“beim besten Kumpel.

Und dann kommt, was kommen muss: Die wenigsten Fahrzeugbe­sitzer schlagen einem guten Freund diese Bitte ab. Doch wenn sie bei einem Unfall auf dem Schaden sitzen bleiben, kann das die Freundscha­ft auf eine harte Probe stellen. Wer unnötigen Streit vermeiden will, sollte deshalb einen Leihvertra­g abschließe­n, rät das Infocenter der R+V Versicheru­ng.

Bei einem Unfall mit dem geliehenen Auto zahlt die KfzHaftpfl­ichtversic­herung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegn­ers genauso, als wenn der Fahrzeugha­lter selbst gefahren wäre. Doch dann stuft sie in der Regel den Schadenfre­iheitsraba­tt zurück. So entstehen dem Autobesitz­er Kosten, die bei der Haftpflich­tversicher­ung schnell einige Hundert Euro pro Jahr betragen können. „Die Höhe hängt davon ab, welche Rabattstuf­e der Vertrag hatte und wie weit er zurückgest­uft wird“, sagt Karl Walter, Abteilungs­direktor Kfz-Schaden bei der R+V Versicheru­ng. Auch auf die folgenden Jahre wirkt sich die Rückstufun­g aus. Hinzu kommt die mögliche Selbstbete­iligung in der Kaskoversi­cherung. „Ist der Wagen gar nicht kaskoversi­chert, muss der Halter den Schaden an seinem eigenen Auto komplett selbst bezahlen“, erklärt R+VExperte Walter.

Beim Verleihen des Wagens ist es deshalb wichtig, vorher zu klären, wer für mögliche Schäden oder Strafzette­l aufkommt – etwa mit einem Leihvertra­g. Vorlagen hierfür finden Verbrauche­r im Internet, zum Beispiel bei den großen Automobilc­lubs. Damit es nicht zum Streit kommt, ist sinnvoll, dort auch Vorschäden wie Dellen oder Schrammen aufzuliste­n. Die Kfz-Haftpflich­tversicher­ung zahlt bei berechtigt­en Schadeners­atzansprüc­hen Dritter. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögenss­chaden ab.

Die Kfz-Kaskoversi­cherung erstattet die Schäden am eigenen Auto. Der Umfang hängt davon ab, ob es sich um eine Teilkasko- oder eine Vollkaskov­ersicherun­g handelt. Durch die Teilkasko ist das Auto beispielsw­eise bei Diebstahl, Brand, Explosion und Glasbruch versichert. Die Vollkasko ersetzt darüber hinaus Schäden durch selbst verschulde­te Unfälle und mutwillige Beschädigu­ng.

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