„Sammelklagen ermöglichen“
Michael Knobloch (47), Verbraucherzentrale, St. Georg: „Bisher galt in Verbraucherschutzfragen zu oft: Recht haben bedeutet nicht immer recht bekommen. Verlangte etwa eine Bank oder ein Telekommunikationsunternehmen drei Euro zu viel vom Kunden, dann musste jeder Einzelne dies mühselig selbst einklagen. Die im Koalitionsvertrag verankerte Musterfeststellungsklage ermöglicht jetzt, dass zum Beispiel wir als Verbraucherzentrale diese Klage stellvertretend führen können. Die Verbraucher können sich anschließen und verhindern, dass ihre Forderung verjährt. Auch später kann man sich auf das Urteil berufen. Ich wünsche mir, dass dieser Entwurf jetzt zügig umgesetzt wird.“