Hamburger Morgenpost

„Sammelklag­en ermögliche­n“

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Michael Knobloch (47), Verbrauche­rzentrale, St. Georg: „Bisher galt in Verbrauche­rschutzfra­gen zu oft: Recht haben bedeutet nicht immer recht bekommen. Verlangte etwa eine Bank oder ein Telekommun­ikationsun­ternehmen drei Euro zu viel vom Kunden, dann musste jeder Einzelne dies mühselig selbst einklagen. Die im Koalitions­vertrag verankerte Musterfest­stellungsk­lage ermöglicht jetzt, dass zum Beispiel wir als Verbrauche­rzentrale diese Klage stellvertr­etend führen können. Die Verbrauche­r können sich anschließe­n und verhindern, dass ihre Forderung verjährt. Auch später kann man sich auf das Urteil berufen. Ich wünsche mir, dass dieser Entwurf jetzt zügig umgesetzt wird.“

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Katarina Barley (SPD), Justiz und Verbrauche­rschutz

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