BGH-Urteil FrauKrämer muss weiter „Kunde“bleiben
Doch die 80-Jährige gibt den Kampf für die weibliche Anrede nicht auf
Karlsruhe – Aus dieser juristischen Schlacht geht die „bekennende Feministin“Marlies Krämer als Verliererin hervor. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ihre Klage gegen die männliche Ansprache „Kunde“oder „Kontoinhaber“auf Vordrucken der Sparkasse abgewiesen. Doch sie will weiterkämpfen.
Die Seniorin aus Sulzbach im Saarland hat schon vieles in Sachen gleichberechtigter Sprache erstritten. In den 1990er Jahren gab sie keine Ruhe, bis auf dem Antragsformular für den Personalausweis auch endlich die Unterschrift der „Inhaberin“abgefragt wurde – und nicht nur die des „Inhabers“. Sie kämpfte mit einer Unterschriftensammlung dafür, dass auf Wetterkarten nicht stets die Tiefs nach Frauen und die Hochs nach Männern benannt werden, und hatte Erfolg. Seit 1996 werden für Hochs im jährlichen Wechsel Männer- und Frauennamen verwendet.
Nun musste Krämer allerdings eine Niederlage einstecken. Nachdem sie auch in den Vorinstanzen erfolglos argumentiert hatte, sich von der Formulierung „Kunde“nicht angesprochen zu fühlen, wies nun auch das oberste deutsche Zivilgericht ihre Klage ab. „Ich sehe es nicht ein, als Frau totgeschwiegen zu werden“, sagte sie.
Der BGH-Zivilsenat, in diesem Fall mit drei Richtern und zwei Richterinnen besetzt, entschied: Mit der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde Marlies Krämer nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Die Anrede „Kunde“für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persön-
lichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Zuvor hatten bereits das
Amts- und Landgericht in Saarbrücken ihre Klage abgewiesen, weil so Vertragstexte noch schwieriger zu verstehen seien. Das Landgericht verwies zudem darauf, dass die männliche Form schon „seit 2000 Jahren“im allgemeinen Sprachgebrauch bei Personen beiderlei Geschlechts als Kollektivform verwendet werde.
Krämer will aber weiterkämpfen. „Es ist mein verfassungsmäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin“, argumentiert sie. Sie findet, der BGH habe „eine Chance verpasst“. Das sieht auch Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, so, betont aber, dass allein die Klage schon viel bewirkt habe. „Sie hat viel Aufmerksamkeit auf das Thema gelenkt und den Finger in die Wunde gelegt“, so Wersig. „In Sachen geschlechtergerechter Sprache bleibt viel zu tun.“Diese Sicht teilt Marlies Krämer, die direkt nach dem Urteil ankündigte, nun die nächste Instanz anrufen zu wollen. „Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht“, sagte die 80-Jährige. Sollte es da nicht klappen, will sie notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.