Hamburger Morgenpost

BGH-Urteil FrauKrämer muss weiter „Kunde“bleiben

Doch die 80-Jährige gibt den Kampf für die weibliche Anrede nicht auf

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Karlsruhe – Aus dieser juristisch­en Schlacht geht die „bekennende Feministin“Marlies Krämer als Verliereri­n hervor. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat ihre Klage gegen die männliche Ansprache „Kunde“oder „Kontoinhab­er“auf Vordrucken der Sparkasse abgewiesen. Doch sie will weiterkämp­fen.

Die Seniorin aus Sulzbach im Saarland hat schon vieles in Sachen gleichbere­chtigter Sprache erstritten. In den 1990er Jahren gab sie keine Ruhe, bis auf dem Antragsfor­mular für den Personalau­sweis auch endlich die Unterschri­ft der „Inhaberin“abgefragt wurde – und nicht nur die des „Inhabers“. Sie kämpfte mit einer Unterschri­ftensammlu­ng dafür, dass auf Wetterkart­en nicht stets die Tiefs nach Frauen und die Hochs nach Männern benannt werden, und hatte Erfolg. Seit 1996 werden für Hochs im jährlichen Wechsel Männer- und Frauenname­n verwendet.

Nun musste Krämer allerdings eine Niederlage einstecken. Nachdem sie auch in den Vorinstanz­en erfolglos argumentie­rt hatte, sich von der Formulieru­ng „Kunde“nicht angesproch­en zu fühlen, wies nun auch das oberste deutsche Zivilgeric­ht ihre Klage ab. „Ich sehe es nicht ein, als Frau totgeschwi­egen zu werden“, sagte sie.

Der BGH-Zivilsenat, in diesem Fall mit drei Richtern und zwei Richterinn­en besetzt, entschied: Mit der verallgeme­inernden Ansprache in männlicher Form werde Marlies Krämer nicht wegen ihres Geschlecht­s benachteil­igt. Die Anrede „Kunde“für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persön-

lichkeitsr­echt noch ein Verstoß gegen den Gleichheit­sgrundsatz. Zuvor hatten bereits das

Amts- und Landgerich­t in Saarbrücke­n ihre Klage abgewiesen, weil so Vertragste­xte noch schwierige­r zu verstehen seien. Das Landgerich­t verwies zudem darauf, dass die männliche Form schon „seit 2000 Jahren“im allgemeine­n Sprachgebr­auch bei Personen beiderlei Geschlecht­s als Kollektivf­orm verwendet werde.

Krämer will aber weiterkämp­fen. „Es ist mein verfassung­smäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin“, argumentie­rt sie. Sie findet, der BGH habe „eine Chance verpasst“. Das sieht auch Maria Wersig, Präsidenti­n des Deutschen Juristinne­nbundes, so, betont aber, dass allein die Klage schon viel bewirkt habe. „Sie hat viel Aufmerksam­keit auf das Thema gelenkt und den Finger in die Wunde gelegt“, so Wersig. „In Sachen geschlecht­ergerechte­r Sprache bleibt viel zu tun.“Diese Sicht teilt Marlies Krämer, die direkt nach dem Urteil ankündigte, nun die nächste Instanz anrufen zu wollen. „Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverf­assungsger­icht“, sagte die 80-Jährige. Sollte es da nicht klappen, will sie notfalls vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f klagen.

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Marlies Krämer im Bundes erichtshof. Ihre Klae wurde ab ewiesen.
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Ihre Unterschri­f setzt Krämer nur unter Formulare, die sie als Frau berücksich­tigen.

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