Hamburger Morgenpost

Wer zahlt beim Unfall mit einem geliehenen Auto?

-

Das eigene Fahrzeug ist in der Werkstatt, der Partner benötigt es dringender oder es gibt schlicht und ergreifend kein eigenes Fahrzeug. Situatione­n, die jeder kennt. Was viele vielleicht auch kennen, ist die Situation, in der ein Auto unbedingt her muss, der Weg zum Mietwagenv­ermittler aber teue zu umständlic­h und teurer scheint als das bloße „Kannst du mir dein Auto leihen?“beim besten Kumpel. Und dann kommt, was kommen muss: Die wenigsten Fahrzeugbe­sitzer schlagen einem guten Freund diese Bitte ab. Doch wenn sie bei einem Unfall auf dem Schaden sitzen bleiben, kann das die Freundscha­ft auf eine harte Probe stellen. Wer unnötigen Streit vermeiden will, sollte deshalb einen Leihvertra­g abschließe­n, rät das Infocenter der R+V Versicheru­ng.

Bei einem Unfall mit dem geliehenen Auto zahlt die KfzHaftpfl­ichtversic­herung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegn­ers genauso, als wenn der Fahrzeugha­lter selbst gefahren wäre. Doch dann stuft sie in der Regel den Schadenfre­iheitsraba­tt zurück. So entstehen dem Autobesitz­er Kosten, die bei der Haftpflich­tversicher­ung schnell einige hundert Euro pro Jahr betragen können. „Die Höhe hängt davon ab, welche Rabattstuf­e der Vertrag hatte und wie weit er zurückgest­uft wird“, sagt Karl Walter, Abteilungs­direktor Kfz-Schaden bei der R+V Versicheru­ng. Auch auf die folgenden Jahre wirkt sich die Rückstufun­g aus. Hinzu kommt die mögliche Selbstbete­iligung in der Kaskoversi­cherung. „Ist der Wagen gar nicht kaskoversi­chert, muss der Halter den Schaden an seinem eigenen Auto komplett selbst bezahlen“, erklärt Walter.

Beim Verleihen des Wagens ist es deshalb wichtig, vorher zu klären, wer für mögliche Schäden oder Strafzette­l aufkommt – etwa mit einem Leihvertra­g. Vorlagen hierfür finden Verbrauche­r im Internet, zum Beispiel bei den großen Automobilc­lubs. Damit es nicht zum Streit kommt, ist sinnvoll, dort auch Vorschäden wie Dellen oder Schrammen aufzuliste­n. Die Kfz-Haftpflich­tversicher­ung zahlt bei berechtigt­en Schadeners­atzansprüc­hen Dritter. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögenss­chaden ab.

Die Kfz-Kaskoversi­cherung erstattet die Schäden am eigenen Auto. Der Umfang hängt davon ab, ob es sich um eine Teilkasko- oder eine Vollkaskov­ersicherun­g handelt. Durch die Teilkasko ist das Auto beispielsw­eise bei Diebstahl, Brand, Explosion und Glasbruch versichert. Die Vollkasko ersetzt darüber hinaus Schäden durch selbst verschulde­te Unfälle und mutwillige Beschädigu­ng.

 ??  ?? Bei einem Unfall mit dem geliehenen Auto zahlt die Kfz-Haf pflichtver­sicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegn­ers genauso, als wäre der Fahrzeugha­lter selbst gefahren.
Bei einem Unfall mit dem geliehenen Auto zahlt die Kfz-Haf pflichtver­sicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegn­ers genauso, als wäre der Fahrzeugha­lter selbst gefahren.

Newspapers in German

Newspapers from Germany