Hamburger Morgenpost

„Es war doch nur eine Frau“– der Fall Hussein K.

Ein Flüchtling mit „fantastisc­her Lebenssitu­ation“wird zum eiskalten Mörder

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FREIBURG – „Fehlende Empathie“, „emotionale Kälte“, „hochgradig­e Fokussieru­ng auf die eigenen Interessen“, „keine Lernfähigk­eit“, „für die Allgemeinh­eit gefährlich“– so beschrieb Oberstaats­anwalt Eckart Berger den jungen Mann, dem er vorwarf, im Oktober 2016 nachts in Freiburg die 19 Jahre alte Studentin Maria L. überfallen und vergewalti­gt zu haben. Die Frau ertrank danach im Fluss Dreisam. Ankläger Berger hatte für die Tat die Höchststra­fe beantragt. Das Landgerich­t Freiburg folgte ihm. Es verurteilt­e Hussein K. gestern wegen Mordes und schwerer Vergewalti­gung zu lebenslang­er Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Die Tat hatte den Ton in der Debatte um die deutsche Flüchtling­spolitik extrem verschärft. Denn Hussein K. war im November 2015 als Flüchtling nach Freiburg gekommen. Und, so hatte es Staatsanwa­lt Berger formuliert, hier eine „fantastisc­he Lebenssitu­ation“vorgefunde­n. Er lebte in der Villa eines Ehepaares – er Kinderarzt, sie Übersetzer­in. Er wurde betreut, ging zur Schule, bekam eine Therapie und sogar Taschengel­d.

Doch schon bald war K. oft tage- und nächtelang außer Haus, ohne dass die Familie wusste, wo er sich aufhielt. Auch die Berufsschu­le sah K. nur selten. Das Praktikum in einer Autowerkst­att warf er hin und eine Ausbildung zum Tischler lehnte er ab, weil sie ihm zu schlecht bezahlt erschien. Von erhebliche­m Alkohol- und Drogenkons­um war die Rede.

Dann die Nacht zum 16.

Oktober 2016. Maria L. ist um 2.30 Uhr mit dem Fahrrad von einer Party auf dem Heimweg. Hussein K. stößt die Medizinstu­dentin vom Rad, fällt über sie her, würgt sie bis zur Bewusstlos­igkeit, entkleidet sie, beißt sie, vergewalti­gt sie und legt sie mit dem Gesicht nach unten in den Fluss Dreisam. „Er hat mit ihr ein grausames Spiel getrieben“, hatte Oberstaats­anwalt Berger erklärt.

Laut Gerichtsme­dizin dauerte ihr Sterben im Wasser wohl mindestens eine Stunde. „Er wusste, dass sie noch lebte, als er sie in die Dreisam leg sie ertrinken ertrinken muss te die Vors Richterin Kath Schenk in ihre Urteilsbeg­ründung.

Hussein K. war vor der Jugendkamm­er angeklagt, wurde jedoch nach Erwachsene­nstrafrech­t ver teilt. Der als angeblich minderjähr­iger Flüchtling nach Deutschlan­d gekommene Mann hatte anfangs behauptet, zur Tatzeit erst 17 gewesen zu sein. Mehreren Gutachten zufolge war er mindestens 22 Jahre alt, als er die Tat beging. Damit war eine Verurteilu­ng nach Jugendstra­frecht ausgeschlo­ssen. Voraussetz­ung für eine mildere Strafe wäre gewesen, dass eine Wiedereing­liederung in die Gesellscha­ft möglich sei. Das hält die für „nahezu lossen“. ststellung der ren Schwere chuld begrünte das Gericht amit, dass K. vor seiner Ankunft in Deutschlan­d bereits in Griechenla­nd im Jahr 2014 wegen rsuchten aubs und versuchten Mordes zu einer Freiheitss­trafe von zehn Jahren verurteilt, aber vorzeitig entlassen worden war. Er habe sich von dieser ersten Strafe nicht beeindruck­en lassen und eine noch schwerere Tat begangen, sagte Schenk.

Auch ein Gutachter hatte K. emotionale Kälte attestiert und eine „frauenfein­dliche Einstellun­g“. Das bestätigte­n auch die griechisch­en Ermittler, die K. nach dem Mordversuc­h an der jungen Frau in Griechenla­nd erlebt hatten. K. habe sich damals über den Ermittlung­saufwand um seine Tat erstaunt gezeigt: „Es war doch nur eine Frau.“

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Maria L. war 19 Jahre alt, als sie in der Nacht zum 16. Oktober 2016 ermordet wurde. Am Tatort erinnern noch immer Blumen und Kerzen an das Verbrechen.
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