„Es war doch nur eine Frau“– der Fall Hussein K.
Ein Flüchtling mit „fantastischer Lebenssituation“wird zum eiskalten Mörder
FREIBURG – „Fehlende Empathie“, „emotionale Kälte“, „hochgradige Fokussierung auf die eigenen Interessen“, „keine Lernfähigkeit“, „für die Allgemeinheit gefährlich“– so beschrieb Oberstaatsanwalt Eckart Berger den jungen Mann, dem er vorwarf, im Oktober 2016 nachts in Freiburg die 19 Jahre alte Studentin Maria L. überfallen und vergewaltigt zu haben. Die Frau ertrank danach im Fluss Dreisam. Ankläger Berger hatte für die Tat die Höchststrafe beantragt. Das Landgericht Freiburg folgte ihm. Es verurteilte Hussein K. gestern wegen Mordes und schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
Die Tat hatte den Ton in der Debatte um die deutsche Flüchtlingspolitik extrem verschärft. Denn Hussein K. war im November 2015 als Flüchtling nach Freiburg gekommen. Und, so hatte es Staatsanwalt Berger formuliert, hier eine „fantastische Lebenssituation“vorgefunden. Er lebte in der Villa eines Ehepaares – er Kinderarzt, sie Übersetzerin. Er wurde betreut, ging zur Schule, bekam eine Therapie und sogar Taschengeld.
Doch schon bald war K. oft tage- und nächtelang außer Haus, ohne dass die Familie wusste, wo er sich aufhielt. Auch die Berufsschule sah K. nur selten. Das Praktikum in einer Autowerkstatt warf er hin und eine Ausbildung zum Tischler lehnte er ab, weil sie ihm zu schlecht bezahlt erschien. Von erheblichem Alkohol- und Drogenkonsum war die Rede.
Dann die Nacht zum 16.
Oktober 2016. Maria L. ist um 2.30 Uhr mit dem Fahrrad von einer Party auf dem Heimweg. Hussein K. stößt die Medizinstudentin vom Rad, fällt über sie her, würgt sie bis zur Bewusstlosigkeit, entkleidet sie, beißt sie, vergewaltigt sie und legt sie mit dem Gesicht nach unten in den Fluss Dreisam. „Er hat mit ihr ein grausames Spiel getrieben“, hatte Oberstaatsanwalt Berger erklärt.
Laut Gerichtsmedizin dauerte ihr Sterben im Wasser wohl mindestens eine Stunde. „Er wusste, dass sie noch lebte, als er sie in die Dreisam leg sie ertrinken ertrinken muss te die Vors Richterin Kath Schenk in ihre Urteilsbegründung.
Hussein K. war vor der Jugendkammer angeklagt, wurde jedoch nach Erwachsenenstrafrecht ver teilt. Der als angeblich minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommene Mann hatte anfangs behauptet, zur Tatzeit erst 17 gewesen zu sein. Mehreren Gutachten zufolge war er mindestens 22 Jahre alt, als er die Tat beging. Damit war eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht ausgeschlossen. Voraussetzung für eine mildere Strafe wäre gewesen, dass eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft möglich sei. Das hält die für „nahezu lossen“. ststellung der ren Schwere chuld begrünte das Gericht amit, dass K. vor seiner Ankunft in Deutschland bereits in Griechenland im Jahr 2014 wegen rsuchten aubs und versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt, aber vorzeitig entlassen worden war. Er habe sich von dieser ersten Strafe nicht beeindrucken lassen und eine noch schwerere Tat begangen, sagte Schenk.
Auch ein Gutachter hatte K. emotionale Kälte attestiert und eine „frauenfeindliche Einstellung“. Das bestätigten auch die griechischen Ermittler, die K. nach dem Mordversuch an der jungen Frau in Griechenland erlebt hatten. K. habe sich damals über den Ermittlungsaufwand um seine Tat erstaunt gezeigt: „Es war doch nur eine Frau.“