Nachhilfelehrer missbraucht Kind
Sexuelle Übergriffe auf Siebenjährige: Täter kommt mit Bewährungstrafe davon
Seine Funktion als Nachhilfelehrer nutzte er schonungslos aus und verging sich an seiner siebenjährigen Schülerin. Das Landgericht Hamburg verurteilte Uwe-Jürgen M.: zwei Jahre auf Bewährung.
In Deutsch und Mathe gab er der Grundschülerin Nachhilfeunterricht, ging im Elternhaus in Kirchwerder mehrere Monate ein und aus. Zwischen Juni und Dezember vergangenen Jahres beging M. dann die sexuellen Übergriffe. Während sich die Eltern unten im Haus aufhielten und dachten, ihre Tochter bekäme in ihrem Kinderzimmer Schulaufgaben erklärt, vergeht sich M. an dem kleinen Mädchen.
Insgesamt fünf Mal missbraucht er die Schülerin. Einmal zwingt er sie, sich in ihrem Spielhaus in ihrem Zimmer die Hose ausziehen, berührt sie im Intimbereich und an der Brust. Zu einer Vergewaltigung kommt es nicht.
Ende vergangenen Jahres wird M. auf dem Parkplatz vor seiner Wohnung festgenommen, sitzt bis April in Untersuchungshaft. Gestern dann das Urteil im Landgericht: zwei Jahre auf Bewährung. M. muss umgehend eine Sexualtherapie am UKE beginnen.
Das Urteil begründet die Richterin damit, dass der 56Jährige ein umfassendes Geständnis abgelegt hat. Zudem machte er glaubwürdig, dass er die Taten zutiefst bereut. Der Familie des Kindes hatte er bereits ein Schmerzensgeld von 4400 Euro gezahlt. In ähnlichen Missbrauchsfällen komme dies nur äußerst selten vor, sagte die Richterin.
Zudem sei seine Therapiebereitschaft positiv anzumerken. Das Gericht machte jedoch auch klar, dass die Bewährungsstrafe sofort widerrufen wird, sollte der gebürtige Bielefelder nicht regelmäßig zur Therapie gehen. Sie attestierten ihm pädophile Neigungen.
Als besonders „dreist“befand die Richterin, dass der 56-jährige seine Funktion als Nachhilfelehrer für die Übergriffe ausnutzte.