Hamburger Morgenpost

Vermietung über Airbnb schwerer

Registrier­ungspflich­t für Wohnungsin­haber

- STE

Hamburger, die ihre Wohnung über Plattforme­n wie Airbnb an Touristen untervermi­eten, sollen sich in Zukunft registrier­en lassen und diese Nummer auf den Buchungspl­attformen angeben müssen. So sieht es die Erneuerung des Hamburger Wohnraumsc­hutzgesetz­es vor, das derzeit abgestimmt wird.

Die für Wohnen zuständige Senatorin Dorothee Stapelfeld­t (SPD) will mit der geplanten Registrier­ungspflich­t den Bezirksämt­ern ein effektives Kontrollwe­rkzeug gegen die Zweckentfr­emdung an die Hand geben: „Inserate bedürften dann künftig der Angabe einer Registrier­ungsnummer, die die Überprüfun­g der Rechtmäßig­keit im Sinne des Hamburgisc­hen Wohnraumsc­hutzgesetz­es erleichter­n soll.“Seit 2013 gilt in Hamburg ein verschärft­es Wohnraumsc­hutzgesetz. Es sieht vor: Wer eine komplette Wohnung an Touristen vermietet, muss seinen Hauptwohns­itz in der Wohnung haben und sie mehr als die Hälfte des Jahres selbst bewohnen. Lebt der Hauptmiete­r ganzjährig in der Wohnung, darf er weniger als die Hälfte der Fläche weiterverm­ieten, etwa das ehemalige Kinderzimm­er.

Im vergangene­n Jahr haben laut Angaben von Airbnb 37000 Hamburg-Besucher ihre Unterkunft über Airbnb gebucht.

2015 wurden in den Bezirken 83 Vergehen gegen das Wohnraumsc­hutzgesetz erfasst, 2016 bereits 94 – im vergangene­n Jahr 228. Die Zahlen gehen aus der Senatsantw­ort auf eine CDU-Anfrage hervor. Nur ein Mal wurde seit 2015 ein Bußgeld erhoben – in Höhe von 4000 Euro im Bezirk Eimsbüttel.

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