Vermietung über Airbnb schwerer
Registrierungspflicht für Wohnungsinhaber
Hamburger, die ihre Wohnung über Plattformen wie Airbnb an Touristen untervermieten, sollen sich in Zukunft registrieren lassen und diese Nummer auf den Buchungsplattformen angeben müssen. So sieht es die Erneuerung des Hamburger Wohnraumschutzgesetzes vor, das derzeit abgestimmt wird.
Die für Wohnen zuständige Senatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) will mit der geplanten Registrierungspflicht den Bezirksämtern ein effektives Kontrollwerkzeug gegen die Zweckentfremdung an die Hand geben: „Inserate bedürften dann künftig der Angabe einer Registrierungsnummer, die die Überprüfung der Rechtmäßigkeit im Sinne des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes erleichtern soll.“Seit 2013 gilt in Hamburg ein verschärftes Wohnraumschutzgesetz. Es sieht vor: Wer eine komplette Wohnung an Touristen vermietet, muss seinen Hauptwohnsitz in der Wohnung haben und sie mehr als die Hälfte des Jahres selbst bewohnen. Lebt der Hauptmieter ganzjährig in der Wohnung, darf er weniger als die Hälfte der Fläche weitervermieten, etwa das ehemalige Kinderzimmer.
Im vergangenen Jahr haben laut Angaben von Airbnb 37000 Hamburg-Besucher ihre Unterkunft über Airbnb gebucht.
2015 wurden in den Bezirken 83 Vergehen gegen das Wohnraumschutzgesetz erfasst, 2016 bereits 94 – im vergangenen Jahr 228. Die Zahlen gehen aus der Senatsantwort auf eine CDU-Anfrage hervor. Nur ein Mal wurde seit 2015 ein Bußgeld erhoben – in Höhe von 4000 Euro im Bezirk Eimsbüttel.