Neue Strafe für Spätflieger
Negativrekord bei nächtlichen Starts und Landungen. Behörde plant eine Gebühr
Das Nachtflugverbot in Hamburg regelt eigentlich klar, dass Flugzeuge in Fuhlsbüttel nur in Ausnahmefällen nach 23 Uhr starten oder landen dürfen. Anwohner und Naturschützer kämpfen seit Jahren für eine striktere Einhaltung der Zeiten. Denn die Regelung wurde zuletzt immer häufiger missachtet: Im ersten Quartal gab es einen neuen Negativrekord. Die Stadt will nun zusätzliche Bearbeitungsgebühren für solche verspäteten Starts und Landungen erheben.
Beim Thema Nachtflugverbot sei der Senat viel zu „untätig“, so der Vorwurf der Hamburger CDU. Eine Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion ergab, dass es zwischen Januar und April 2018 45 Starts und 215 Landungen zwischen 23 und 24 Uhr in Hamburg gegeben hat. „Durch die rot-grüne Verweigerungshaltung im Kampf gegen den Fluglärm wird die Akzeptanz des innerstädtischen Großflughafens unnötigerweise weiter geschwächt“, sagt CDU-Verkehrsexperte Dennis Thering. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres gab es auch 45 Starts, jedoch nur 126 Landungen zu später Stunde. Fast die Hälfte der Starts, 21 Stück, gehen auf das Konto der Billigfluglinie Easyjet. Das Unternehmen war im März von der Umweltbehörde dazu aufgefordert worden, eine Strafe in Höhe von 468000 Euro zu bezahlen. Gegen den Bescheid hat die Fluglinie Einspruch erhoben.
Die Umweltbehörde will indes eine Bearbeitungsgebühr für verspätete Starts und Landungen einführen. Jeder verspätete Flug muss nämlich angemeldet und erklärt werden. Die Behörde prüft, ob eine „stichhalte Begründung für die Unvermeidbarkeit der Verspätung“angegeben wurde. Für die Prüfung sollen die Fluggesellschaften künftig 500 Euro pro Flug zahlen.