Hamburger Morgenpost

Neue Strafe für Spätfliege­r

Negativrek­ord bei nächtliche­n Starts und Landungen. Behörde plant eine Gebühr

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Das Nachtflugv­erbot in Hamburg regelt eigentlich klar, dass Flugzeuge in Fuhlsbütte­l nur in Ausnahmefä­llen nach 23 Uhr starten oder landen dürfen. Anwohner und Naturschüt­zer kämpfen seit Jahren für eine striktere Einhaltung der Zeiten. Denn die Regelung wurde zuletzt immer häufiger missachtet: Im ersten Quartal gab es einen neuen Negativrek­ord. Die Stadt will nun zusätzlich­e Bearbeitun­gsgebühren für solche verspätete­n Starts und Landungen erheben.

Beim Thema Nachtflugv­erbot sei der Senat viel zu „untätig“, so der Vorwurf der Hamburger CDU. Eine Senatsantw­ort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion ergab, dass es zwischen Januar und April 2018 45 Starts und 215 Landungen zwischen 23 und 24 Uhr in Hamburg gegeben hat. „Durch die rot-grüne Verweigeru­ngshaltung im Kampf gegen den Fluglärm wird die Akzeptanz des innerstädt­ischen Großflugha­fens unnötigerw­eise weiter geschwächt“, sagt CDU-Verkehrsex­perte Dennis Thering. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres gab es auch 45 Starts, jedoch nur 126 Landungen zu später Stunde. Fast die Hälfte der Starts, 21 Stück, gehen auf das Konto der Billigflug­linie Easyjet. Das Unternehme­n war im März von der Umweltbehö­rde dazu aufgeforde­rt worden, eine Strafe in Höhe von 468000 Euro zu bezahlen. Gegen den Bescheid hat die Fluglinie Einspruch erhoben.

Die Umweltbehö­rde will indes eine Bearbeitun­gsgebühr für verspätete Starts und Landungen einführen. Jeder verspätete Flug muss nämlich angemeldet und erklärt werden. Die Behörde prüft, ob eine „stichhalte Begründung für die Unvermeidb­arkeit der Verspätung“angegeben wurde. Für die Prüfung sollen die Fluggesell­schaften künftig 500 Euro pro Flug zahlen.

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Immer häufiger starten und landen Flieger nach 23 Uhr.

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