Ausgebrannt? So wehrt sich die Feuerwehr-Führung
Beamten-Leitung reagiert auf den Frust ihrer Mitarbeiter
Beschimpft, bedroht und mies bezahlt – ein Feuerwehrmann ließ in der MOPO gestern all seinen Frust ab. Und teilte gegen die Führungs-Riege aus. Die reagiert nun mit einer Stellungnahme zu den Vorwürfen.
1: keine G20-Bezahlung. Laut Feuerwehr-Führung wurden die angefallenen Überstunden während des Gipfels ausgezahlt oder befinden sich in der abschließenden Abrechnung. Allerdings: Bonus-Zahlungen für den gewaltigen Einsatz gibt es nicht.
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➤ Vorwurf 2: kaum Personalzuwachs. Dazu heißt es, die Feuerwehr „hat in ihrer strategischen Nachwuchsplanung die Bedarfe erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet“. Indem etwa die Zugangsvoraussetzungen für dreijährige Berufsabschlüsse erweitert worden seien, „so dass ein weiterer potenzieller Bewerberkreis angesprochen werden kann“. Heißt: Es ist nicht einfach, Nachwuchs zu finden. Dennoch gibt’s inzwischen mehr als 3000 Angestellte.
➤ Vorwurf 3: keine Beförderungen. Viele Mitarbeiter würden vergeblich auf einen Aufstieg warten, sagte der Feuerwehrmann in der MOPO. Die Führung hält dagegen: „Ein grundsätzliches Recht auf Beförderung gibt es im Beamtenrecht nicht.“Es gebe aber ein Beförderungsverfahren – das scheint jedoch undurchsichtig. Klar ist: Im Mai werden 75 Brandmeister befördert.
➤ 4: Untätigkeit bei
gegen Mitarbeiter. „Die Feuerwehr geht konsequent gegen tätliche Angriffe auf ihre Angestellten vor“, so die Führungsriege. Jede gemeldete Attacke werde angezeigt, Mitarbeiter auf Wunsch psychologisch betreut. Auch Schmerzensgeldansprüche würden gegebenenfalls übernommen. Maßnahmen vor Ort, wie Schutzwesten, spart die Feuerwehr-Führung jedoch aus. ➤ Vorwurf 5: verspätete Digitalisierung. Einsatzberichte müssen händisch verfasst, später in den Rechner eingegeben werden, so der Feuerwehrmann. Die Führung gibt zu, dass seit „geraumer Zeit“eine Lösung gesucht werde. Aber: Die ersten Tests für eine papierlose Dokumentation mit Tablets starten bald.
Ein generelles Recht auf eine Beförderung gibt es im Beamtenrecht nicht. Feuerwehr-Führung