Abschlepp-Zombies: Tiefgarage
Unternehmen tyrannisiert seit Jahren Hamburgs Autofahrer – und wird noch dreister
Seit Jahren schikaniert eine Abschlepp-Firma Autofahrer – nun wird sie noch dreister! ABT Logistics macht jetzt auch Jagd auf Autofahrer, die ihre Fahrzeuge in Tiefgaragen abgestellt haben. Ein weiteres düsteres Kapitel in der Geschichte dieser dubiosen Firma.
Wenn Autofahrer den Namen ABT hören, schrillen bei vielen die Alarmglocken – schließlich ist dieses Unternehmen stadtbekannt. Es gilt als Nachfolger der Firma Aktiv Transport, über deren miese Geschäfte die MOPO mehrfach berichtete. 2014 wurde der Firma die Lizenz entzogen. Unter neuem Namen überwacht ABT private Parkplätze, errichtet Schilder mit strengen Parkregeln und schleppt gnadenlos ab. Weil das Unternehmen dafür keine Genehmigung besitzt, übernimmt eine Fremdfirma den Abschleppvorgang. Den Autoknast am Hogenfeld (Bahrenfeld) betreibt ABT selbst, kümmert sich natürlich auch um die Rechnungen.
So eine fand Kai Fromm (Name geändert) – ein Bekannter von CDU-Politiker Dennis Thering – vor wenigen Wochen in seinem Briefkasten. Exakt 110,10 Euro sollte er an ABT überweisen, weil er am 23. April ohne Parkscheibe auf dem Kundenparkplatz vom Tjaden’sBiomarkt an der Gertigstraße geparkt hatte – und abgeschleppt werden sollte. Eigentlich. Aus der Rechnung geht nämlich hervor, dass der Abschleppvorgang abgebrochen wurde. Und das wirft Fragen auf.
So befindet sich der Parkplatz in einer Tiefgarage. Kann ABT dort überhaupt abschleppen? Das wollte die MOPO von dem Unternehmen wissen, erreichte telefonisch jedoch niemanden. Dafür gab der Biomarkt eine umfassende Stellungnahme ab.
Demnach halte ABT ein Spezial-Fahrzeug für Tiefgaragen vor. Und: „Nur das Vergessen der Parkscheibe führt nicht zum Abschleppen“, sagt ein Sprecher. Erst wenn die maximale Parkdauer überschritten würde und der Fahrer sich nicht im Markt befinde, werde der Abschleppvorgang eingeleitet – freigegeben durch den Markt. Zu dem Einzelfall kann Tjaden’s jedoch keine Auskunft geben, entschuldigt sich aber bei Fromm. „Falls es zu einem unberechtigten Abschleppvorgang gekommen ist, übernehmen