Hamburger Morgenpost

Richterin schickt TeenieVerg­ewaltiger in Haft

Strafen im Revisions-Prozess deutlich härter

- SIMONE PAULS s.pauls@mopo.de

Nach dem ersten Urteil hatte einer der Angeklagte­n gefeixt, die Angehörige­n johlten und pöbelten. Als die Richterin für drei der Angeklagte­n im Revisionsp­rozess gestern Haftstrafe­n verhängte, hörte man keinen Mucks von ihnen. Bei den Verwandten flossen Tränen. „Die Gefühllosi­gkeit dieser Taten hat nicht nur uns, sondern auch die Öffentlich­keit schockiert“, so Richterin Anne Meier-Göring. Die fünf Angeklagte­n im Alter von heute 16 bis 23 Jahren hatten im Februar 2016 in Harburg eine damals 14-Jährige sexuell missbrauch­t, die stark betrunken war. Sie filmten alles mit dem Handy und legten das bewusstlos­e, fast nackte Mädchen danach bei Minusgrade­n im Hof ab – eine lebensgefä­hrliche Situation.

In erster Instanz war nur Haupttäter Bosko P. (23) zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die anderen erhielten Bewährungs­strafen von bis zu zwei Jahren. Die Urteile im Revisionsp­rozess fielen für alle härter aus. Bosko P. muss für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, ein 16-Jähriger und ein 18-Jähriger erhielten Jugendstra­fen von drei sowie zwei Jahren und neun Monaten. Zwei weitere Angeklagte (17/19) bekamen Jugendstra­fen auf Bewährung in Höhe von zwei Jahren sowie einem Jahr und acht Monaten.

„Sie haben diese Tat nicht aus einer Gruppendyn­amik heraus begangen. Sondern sie ist darauf zurückzufü­hren, dass sie zum Tatzeitpun­kt emotional und sozial verarmt waren“, sagte die Richterin an die Angeklagte­n gerichtet.

Während der 18 Verhandlun­gstage war die Öffentlich­keit ausgeschlo­ssen. Alle Angeklagte­n haben laut der Richterin gestanden, ihren Anteil an der Tat aber kleingered­et und versucht, ihre Schuld abzuwälzen. Ein Sachverstä­ndiger attestiert­e, dass keiner der Angeklagte­n über eine normale emotionale Stabilität verfüge.

Viel gelernt haben einige der Angeklagte­n nicht aus dem Geschehen. Zwei von ihnen sind erneut straffälli­g geworden. „Die meisten von ihnen sind erst am Beginn eines echten Einsichtpr­ozesses“, so die Richterin. Nur bei dem 19Jährigen war das Gericht überzeugt, dass er ernsthaft bereue. Das Opfer hatte im Revisionsp­rozess erstmals ausgesagt. Äußerlich gefasst hörte sich das Mädchen die Entschuldi­gungen der Angeklagte­n an. Angenommen hat sie sie nicht.

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Anne Meier-Göring ist die Vorsitzend­e der Jugendstra­fkammer.
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