Richterin schickt TeenieVergewaltiger in Haft
Strafen im Revisions-Prozess deutlich härter
Nach dem ersten Urteil hatte einer der Angeklagten gefeixt, die Angehörigen johlten und pöbelten. Als die Richterin für drei der Angeklagten im Revisionsprozess gestern Haftstrafen verhängte, hörte man keinen Mucks von ihnen. Bei den Verwandten flossen Tränen. „Die Gefühllosigkeit dieser Taten hat nicht nur uns, sondern auch die Öffentlichkeit schockiert“, so Richterin Anne Meier-Göring. Die fünf Angeklagten im Alter von heute 16 bis 23 Jahren hatten im Februar 2016 in Harburg eine damals 14-Jährige sexuell missbraucht, die stark betrunken war. Sie filmten alles mit dem Handy und legten das bewusstlose, fast nackte Mädchen danach bei Minusgraden im Hof ab – eine lebensgefährliche Situation.
In erster Instanz war nur Haupttäter Bosko P. (23) zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die anderen erhielten Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren. Die Urteile im Revisionsprozess fielen für alle härter aus. Bosko P. muss für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, ein 16-Jähriger und ein 18-Jähriger erhielten Jugendstrafen von drei sowie zwei Jahren und neun Monaten. Zwei weitere Angeklagte (17/19) bekamen Jugendstrafen auf Bewährung in Höhe von zwei Jahren sowie einem Jahr und acht Monaten.
„Sie haben diese Tat nicht aus einer Gruppendynamik heraus begangen. Sondern sie ist darauf zurückzuführen, dass sie zum Tatzeitpunkt emotional und sozial verarmt waren“, sagte die Richterin an die Angeklagten gerichtet.
Während der 18 Verhandlungstage war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Alle Angeklagten haben laut der Richterin gestanden, ihren Anteil an der Tat aber kleingeredet und versucht, ihre Schuld abzuwälzen. Ein Sachverständiger attestierte, dass keiner der Angeklagten über eine normale emotionale Stabilität verfüge.
Viel gelernt haben einige der Angeklagten nicht aus dem Geschehen. Zwei von ihnen sind erneut straffällig geworden. „Die meisten von ihnen sind erst am Beginn eines echten Einsichtprozesses“, so die Richterin. Nur bei dem 19Jährigen war das Gericht überzeugt, dass er ernsthaft bereue. Das Opfer hatte im Revisionsprozess erstmals ausgesagt. Äußerlich gefasst hörte sich das Mädchen die Entschuldigungen der Angeklagten an. Angenommen hat sie sie nicht.