Verfahren gegen 36 Ärzte Mediziner informierten über Schwangerschaftsabbrüche, Staatsanwaltschaft ermittelt
Hamburgs Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere Ärzte! Es geht um einen möglichen Verstoß gegen den umstrittenen Abtreibungsparagrafen 219a: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche.
Insgesamt zehn offene Verfahren liegen bei der Staatsanwaltschaft auf dem Tisch. Das geht aus der Senatsantwort auf eine parlamentarische Anfrage von Cansu Özdemir (Linke) hervor. Seit 2013 sind es insgesamt sogar 36 Verfahren.
In erster Linie geht es dabei um Internetseiten von Ärzten, die auf ihren OnlineAuftritten über die Möglichkeit zur Abtreibung informiert haben sollen. Genau dafür wurde im vergangenen Jahr eine Gynäkologin aus Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt – mit einer gewaltigen politischen Debatte als Folge. „Der Paragraf 219a ist ein Relikt nationalsozialistischer Bevölkerungspolitik und gehört endlich abgeschafft!“, sagt Cansu Özdemir zu dem Bundes-Gesetz.
Frauen bräuchten bei diesem hochsensiblen Thema eine fortschrittliche Gesetz- gebung, die ihr Recht auf Selbstbestimmung „kompromisslos gewährleistet“sowie Ärzte, die ohne Angst vor Kriminalisierung agieren können.
Bei den Ermittlungsverfahren gegen Hamburger Ärzte wurde bislang keine Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen. Das könnte auch künftig so bleiben. Auf Bundesebene versuchen derzeit mehrere Fraktionen, das Gesetz abzuschaffen oder zumindest zu novellieren. Am 27. Juni werden dazu mehrere Anträge zur Änderung der Gesetzeslage im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages debattiert.
Dort setzen sich Linke und Grüne für die Streichung des Paragrafen ein, die Union will ihn behalten.