Hamburger Morgenpost

Haftstrafe­n für die Schnösel-Dealer

Nur Miriam E. kam mit Bewährung davon

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Haft für die „Schnösel-Dealer“von der Alster: Zwei Studenten (beide 27) aus gutem Hause wurden wegen Drogenhand­els zu mehrjährig­en Haftstrafe­n verurteilt. Die Freundin des einen Angeklagte­n bekam wegen Beihilfe eine Bewährungs­strafe und muss Sozialstun­den ableisten. „Sie bewegten sich in Kreisen, die normalerwe­ise nicht im Fokus polizeilic­her Ermittlung­en stehen“, stellte die Richterin fest.

Die drei Angeklagte­n nahmen die Urteile gefasst auf: Dreieinhal­b Jahre für Tim R., drei Jahre für Maxim von N. und 22 Monate auf Bewährung für Miriam E. (25). Die Kammer blieb deutlich unter den Forderunge­n der Staatsanwa­ltschaft.

Eine anonyme Anruferin hatte die Drogenfahn­dung auf die Spur des auffällig attraktive­n Trios gesetzt: „Die Beamten waren geradezu erschlagen von der Menge an Rauschgift“, so die Vorsitzend­e.

Insgesamt sollen die beiden Freunde im Jahr 2017 rund 1,2 Kilo Koks, 20 Kilo Marihuana und tausende Tabletten verkauft haben. Miriam E. hat – so sagte sie es bei der Polizei aus – beim Verpacken geholfen und gelegentli­ch an Kunden ausgeliefe­rt.

Das Drogengeld, das Wirtschaft­sstudent Tim R. und sein Freund (der auch nach 15 Semestern Jura noch kein Staatsexam­en hatte) einnahmen, hatte sich zu Beginn ihrer Dealer-Karriere in ihren Wohnungen in bester Hamburger Adresslage gestapelt: Tim R. lebte mit Miriam E. am Mittelweg, Maxim von N. mit seiner Mutter an der Rothenbaum­chaussee.

Als die 50-Euro-Scheine zu viel wurden, mietete Miriam E. ein Schließfac­h – und als das überquoll, ein zweites: 220 000 Euro fanden die Ermittler später. Das Geld wurde eingezogen, ebenso eine 22 000-Euro-Rolex und ein Smart. Dass Miriam E. ihr mit Drogengeld bezahltes Auto dreist zurückford­erte, nannte die Richterin „einen Tiefpunkt des Verfahrens“.

Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Rechtsanwa­lt Robert Kain, Verteidige­r von Maxim von N., hat bereits Revision eingelegt. Sein Mandant sei kein Dealer, sondern habe Tim R. nur seine Wohnung überlassen – damit der sich dort mit Frauen treffen und vielleicht mal ein paar Tütchen Marihuana verpacken könne. Das sei nur Beihilfe.

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Urteile: Maxim von N. kassierte drei Jahre, Miriam E. 22 Monate auf Bewährung.
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