14 Jahre Staatsversagen!
und wechselnder Beteiligungen ohne verfestigte Gruppenstruktur im Sinne einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung handelt.“
Natürlich ist man im Nachhinein immer schlauer. Aber diese zitierten Sätze führen uns auf dramatische Weise vor Augen, wie viele mächtige Institutionen unseres Staates in einem Sachverhalt kollektiv falsch liegen können. Es ist kaum zu glauben, dass der NSU aus den verstorbenen Uwes und Zschäpe bestand. Jedoch ist nicht zu unterschätzen, wo wir jetzt stehen. Der Eindruck, dass das Gericht und insbesondere der Vorsitzende Richter Götzl unbeirrt und nüchtern bei der Anwendung der rechtsstaatlichen Maßstäbe geblieben ist, hat nicht getäuscht. Die Verkündung des Urteils wird aber bei Weitem alleine nicht dafür reichen, dieses 14 Jahre andauernde Staatsversagen durch die rassistischen Taten der Terrorgruppe zu reparieren.
Eins hat sich geändert: Beate Zschäpe hat anfänglich sehr selbstbewusst ihre Haare Richtung Kameras geschwungen. Zuletzt distanzierte sie sich kleinlaut von der rechtsextremistischen Szene. Selbst wenn dies nur ein unglaubwürdiges taktisches Manöver der Angeklagten wäre, ist es trotzdem ein Sieg für den Rechtsstaat. Diese Angeklagte wird sich nicht mehr für eine „Ikone“der rechtsextremistischen Szene eignen, weil sie vor dem Rechtsstaat, den sie bekämpfen wollte, auf die Knie gegangen ist.
Jedoch wird es nur bei einem Pyrrhussieg bleiben, wenn sich der Rechtsstaat die Erkenntnisse der juristischen und politischen Aufarbeitung des Falles nicht systematisch zunutze macht, um die Lücken der Sicherheits-Architektur des Staates zu beseitigen. Dies kann zum Beispiel in einer Enquetekommission des Bundestages erfolgen. Ansonsten gilt: „Noch so ein Sieg, und wir sind verloren!“