Hamburger Morgenpost

Oberste Richter wollen urteilen Fällt heute der Rundfunkbe­itrag?

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Karlsruhe - Das Ende eines langjährig­en Streits steht bevor: Das Bundesverf­assungsger­icht entscheide­t heute darüber, ob der Rundfunkbe­itrag in seiner jetzigen Form rechtmäßig ist oder nicht.

Im Kern geht es um zwei Fragen: Zum einen muss das höchste deutsche Gericht feststelle­n, ob es sich bei dem Beitrag nicht doch um eine Steuer handelt. Wäre das der Fall, hätten die Länder, die den Rundfunkbe­itragsstaa­tsvertrag aufgesetzt haben, keine Zum zweiten muss geklärt werden, ob es zulässig ist, den Beitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro pro Haushalt zu erheben – und nicht mehr wie vor der Reform im Jahr 2013 nach Art und Zahl der Geräte.

Das neue Zahlmodell war aus Sicht der öffentlich­rechtliche­n Sender, die im vergangene­n Jahr 7,82 Milliarden Euro bekamen, in Zeiten von fernsehfäh­igen Computern Gesetzgebu­ngskompete­nz. eine überfällig­e Reform. Die Neuregelun­g trat jedoch eine Prozesslaw­ine los. Doch bislang erklärte das Bundesverw­altungsger­icht den Rundfunkbe­itrag noch immer für rechtmäßig. Drei Privatleut­e und der Autoverlei­her Sixt sind bis zum Verfassung­sgericht nach Karlsruhe gezogen. Sie sehen den Beitrag als Steuer und wehren sich gegen die aus ihrer Sicht ungerechte Belastung.

In Sachen gerechtere­r Beiträge beschäftig­t sich das Gericht mit Zweitwohnu­ngsbesitze­rn, die zwar doppelt zahlen, aber das Angebot nur an einem Ort zur Zeit nutzen können. Außerdem soll geklärt werden, ob es fair ist, dass Doppelverd­iener genau so viel bezahlen müssten, wie eine alleinerzi­ehende Mutter. Sixt wehrt sich dagegen, dass für private Fahrzeuge kein Beitrag fällig ist, für betrieblic­h genutzte Fahrzeuge aber schon.

Korrekture­n am Beitragsmo­dell könnten tatsächlic­h vom Gericht angemahnt werden. Einer generellen Schelte des Angebots der Öffentlich­Rechtliche­n gaben die Verfassung­srichter während der Verhandlun­g hingegen keinen Raum.

Die Sender führen ins Feld, dass in fast allen Haushalten mindestens ein Fernseher stehe. Der Beitrag sei allein durch die Möglichkei­t gerechtfer­tigt, die Angebote zu nutzen. Zudem sei das jetzige System einfacher als früher, ohne, dass es mehr belastet.

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