Oberste Richter wollen urteilen Fällt heute der Rundfunkbeitrag?
Karlsruhe - Das Ende eines langjährigen Streits steht bevor: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute darüber, ob der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form rechtmäßig ist oder nicht.
Im Kern geht es um zwei Fragen: Zum einen muss das höchste deutsche Gericht feststellen, ob es sich bei dem Beitrag nicht doch um eine Steuer handelt. Wäre das der Fall, hätten die Länder, die den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufgesetzt haben, keine Zum zweiten muss geklärt werden, ob es zulässig ist, den Beitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro pro Haushalt zu erheben – und nicht mehr wie vor der Reform im Jahr 2013 nach Art und Zahl der Geräte.
Das neue Zahlmodell war aus Sicht der öffentlichrechtlichen Sender, die im vergangenen Jahr 7,82 Milliarden Euro bekamen, in Zeiten von fernsehfähigen Computern Gesetzgebungskompetenz. eine überfällige Reform. Die Neuregelung trat jedoch eine Prozesslawine los. Doch bislang erklärte das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag noch immer für rechtmäßig. Drei Privatleute und der Autoverleiher Sixt sind bis zum Verfassungsgericht nach Karlsruhe gezogen. Sie sehen den Beitrag als Steuer und wehren sich gegen die aus ihrer Sicht ungerechte Belastung.
In Sachen gerechterer Beiträge beschäftigt sich das Gericht mit Zweitwohnungsbesitzern, die zwar doppelt zahlen, aber das Angebot nur an einem Ort zur Zeit nutzen können. Außerdem soll geklärt werden, ob es fair ist, dass Doppelverdiener genau so viel bezahlen müssten, wie eine alleinerziehende Mutter. Sixt wehrt sich dagegen, dass für private Fahrzeuge kein Beitrag fällig ist, für betrieblich genutzte Fahrzeuge aber schon.
Korrekturen am Beitragsmodell könnten tatsächlich vom Gericht angemahnt werden. Einer generellen Schelte des Angebots der ÖffentlichRechtlichen gaben die Verfassungsrichter während der Verhandlung hingegen keinen Raum.
Die Sender führen ins Feld, dass in fast allen Haushalten mindestens ein Fernseher stehe. Der Beitrag sei allein durch die Möglichkeit gerechtfertigt, die Angebote zu nutzen. Zudem sei das jetzige System einfacher als früher, ohne, dass es mehr belastet.