Hamburger Morgenpost

Die GEZ-Gebühr bleibt (fast), wie sie ist

Gericht gibt neuer Rundfunkab­gabe seinen Segen – fordert aber kleine Änderung

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KARLSRUHE - Früher hieß sie mal GEZ. Seit 2013 zahlen Haushalte einen Rundfunkbe­itrag für die öffentlich­en TV- und Radiostati­onen. Kritiker sprechen gerne von einer „Zwangsgebü­hr“– aber diese ist mit dem Grundgeset­z vereinbar, wie das Bundesverf­assungsger­icht nun entschiede­n hat.

Die 17,50 Euro pro Monat, die pro Wohnung für die Rundfunkge­bühr entrichtet werden müssen, sind gesetzesko­nform – selbst wenn man gar kein TV- oder Radiogerät zu Hause hat. Denn, so argumentie­rten die Juristen: Die bundesweit­e Ausstrahlu­ng von fast 90 Programmen gibt jedem in Deutschlan­d „eine realistisc­he Möglichkei­t des Empfangs“. Das rechtferti­ge eine zusätzlich­e finanziell­e Belastung.

Eine Einschränk­ung

macht das oberste Gericht allerdings: Wer zwei oder mehr Wohnungen besitzt, muss den Beitrag nicht auch zwei- oder mehrfach zahlen. „Denn er kann den Rundfunk nur einmal nutzen“, sagte Richter Ferdinand Kirchhof zur Begründung. Bis Juni 2020 muss das Gesetz entspreche­nd geändert werden. Betroffene können aber ab sofort Widerspruc­h einlegen.

Gegen die Rundfunkge­bühr hatten mehrere Privatpers­onen und Unternehme­n wie der Autovermie­ter Sixt geklagt. Sie störten sich unter anderem daran, dass Singles unterm Strich stärker belastet werden als jemand, der mit mehreren Leuten in einer Wohngemein­schaft lebt. Doch diese Ungleichbe­handlung beruht laut Urteil „auf Sachgründe­n, die den verfassung­srechtlich­en Anforderun­gen noch genügen“.

Sixt hatte geklagt, weil sie für jeden Mietwagen ein Drittel des Beitrags zahlen müssen. Das finden die Richter aber in Ordnung. Immerhin hätte der Autovermie­ter ja einen wirtschaft­lichen Vorteil, denn sie könnten Mitarbeite­r und Kunden mit den öffentlich­en Radioprogr­ammen unterhalte­n und informiere­n – beispielsw­eise mit dem Verkehrsfu­nk.

Der Rundfunkbe­itrag ist die wichtigste Einnahmequ­elle für ARD, ZDF und Deutschlan­dradio. Im vergangen Jahr flossen den Anstalten auf dem Weg der Rundfunkge­bühr knapp acht Milliarden Euro zu. 90 Prozent dieses Gelds stammt von Privatleut­en. In der Schweiz liegt der Rundfunkbe­itrag mit 418 Euro im Jahr am höchsten, Ungarn hat die Gebühren abgeschaff­t.

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GEZ-Gebühren sind okay, urteilten die Verfassung­srichter.

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