Die GEZ-Gebühr bleibt (fast), wie sie ist
Gericht gibt neuer Rundfunkabgabe seinen Segen – fordert aber kleine Änderung
KARLSRUHE - Früher hieß sie mal GEZ. Seit 2013 zahlen Haushalte einen Rundfunkbeitrag für die öffentlichen TV- und Radiostationen. Kritiker sprechen gerne von einer „Zwangsgebühr“– aber diese ist mit dem Grundgesetz vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht nun entschieden hat.
Die 17,50 Euro pro Monat, die pro Wohnung für die Rundfunkgebühr entrichtet werden müssen, sind gesetzeskonform – selbst wenn man gar kein TV- oder Radiogerät zu Hause hat. Denn, so argumentierten die Juristen: Die bundesweite Ausstrahlung von fast 90 Programmen gibt jedem in Deutschland „eine realistische Möglichkeit des Empfangs“. Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung.
Eine Einschränkung
macht das oberste Gericht allerdings: Wer zwei oder mehr Wohnungen besitzt, muss den Beitrag nicht auch zwei- oder mehrfach zahlen. „Denn er kann den Rundfunk nur einmal nutzen“, sagte Richter Ferdinand Kirchhof zur Begründung. Bis Juni 2020 muss das Gesetz entsprechend geändert werden. Betroffene können aber ab sofort Widerspruch einlegen.
Gegen die Rundfunkgebühr hatten mehrere Privatpersonen und Unternehmen wie der Autovermieter Sixt geklagt. Sie störten sich unter anderem daran, dass Singles unterm Strich stärker belastet werden als jemand, der mit mehreren Leuten in einer Wohngemeinschaft lebt. Doch diese Ungleichbehandlung beruht laut Urteil „auf Sachgründen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen noch genügen“.
Sixt hatte geklagt, weil sie für jeden Mietwagen ein Drittel des Beitrags zahlen müssen. Das finden die Richter aber in Ordnung. Immerhin hätte der Autovermieter ja einen wirtschaftlichen Vorteil, denn sie könnten Mitarbeiter und Kunden mit den öffentlichen Radioprogrammen unterhalten und informieren – beispielsweise mit dem Verkehrsfunk.
Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Im vergangen Jahr flossen den Anstalten auf dem Weg der Rundfunkgebühr knapp acht Milliarden Euro zu. 90 Prozent dieses Gelds stammt von Privatleuten. In der Schweiz liegt der Rundfunkbeitrag mit 418 Euro im Jahr am höchsten, Ungarn hat die Gebühren abgeschafft.