Politik darf nicht glauben, sie stehe über dem Gesetz
Wir dürfen uns in Deutschland keine Trumps, Orbáns oder Erdogans leisten, meint der Parteichef der Grünen
Sami A., mutmaßlicher Leibwächter von Osama bin Laden, war über Jahre im Visier der Sicherheitsbehörden. Eingestuft als Gefährder, also jemand, von dem die Sicherheitsbehörden aufgrund bestimmter Tatsachen damit rechneten, dass er schwere Straftaten begeht. Etwa 770 Gefährder bundesweit gibt es laut Verfassungsschutzbericht. Darunter auch Jugendliche und Frauen. Zwei Drittel der Gefährder sind Deutsche oder EU-Bürger. Erstere können logischerweise nicht abgeschoben werden, Letztere schwerer. Bei allen anderen dagegen ist die Abschiebung leichter.
Das halte ich für gerechtfertigt, wenn es darum geht, tatsächliche Gefahren abzuwehren. Man braucht mit solchen Gefährdern kein Mitleid zu haben. Allerdings gilt auch bei Gefährdern der Rechtsstaat. Gerade in unliebsamen Fällen zeigt sich, wie stark er ist – mit seiner Gewaltenteilung und der Überprüfbarkeit von Entscheidungen. Politik darf auch da nicht glauben, sie stehe über dem Gesetz.
Doch genau das scheint im Fall Sami A. passiert zu sein. Das zuständige Verwaltungsgericht prüfte gerade einen Antrag auf Abschiebeverbot. Es hatte vom BAMF die Zusage verlangt, dass der Tunesier nicht vor einer Entscheidung außer Landes geschafft werde. Aber die dem Bundesinnenministerium unterstellten Behörden sowie die des Landes Nordrhein-Westfalen machten genau das: Sie schoben ihn ab, am Gericht vorbei. Sami A. hätte aber laut Gericht wegen Foltergefahr in Tunesien nicht abgeschoben werden dürfen.
Ich war sechs Jahre lang Minister, und wenn Urteile anstanden, etwa beim Luftreinhalteplan, wurde ich zu Recht von Beamten gebremst, damit ich dem Gericht nicht vorgreife. Bei einem Fall wie Sami A., bei dem sich der Bundesinnenminister öffentlich für die Abschiebung ausgesprochen hat und sagte, die Spirale der Gerichtsentscheidungen müsse durchbrochen werden, kann ich schwer glauben, dass die Behörden ohne Kenntnis des Ministers entschieden haben. Noch mal: Ich habe keine Sympathie für Sami A. Aber wir dürfen uns keine Trumps, Orbáns oder Erdogans leisten, die glauben, sie seien das Recht.
Die Alternative zum Agieren am Rechtsstaat vorbei wäre, dass die Ministerien und die nachgeordneten Behörden miserabel geführt sind. Dafür gibt es Hinweise: Jüngst wurde ein Afghane wegen eines Fehlers des BAMF rechtswidrig abgeschoben. Auch die Aufklärung des BAMFSkandals und die Stärkung der Behörde bleiben aus – Horst Seehofer spielt lieber sein Ablenkungsspiel: Er holt neue Probleme hervor, statt alte zu lösen. So auch die Diskussion um die sicheren Herkunftsländer.
Im Fall Sami A. bezweifelte das Gericht, dass ihm in Tunesien keine Folter droht. Tunesien ist nun mit Marokko und Algerien zur Ausweisung als sicherer Herkunftsstaat vorgeschlagen. Wenn ein Staat als sicher gilt, gibt es zwar noch immer ein individuelles Asylverfahren, aber eingeschränkten Rechtsschutz. Die Ausweisung von Staaten als „sicher“soll laut Bundesregierung bei hohen Zahlen von Asylbewerbern die Asylverfahren beschleunigen.
Bei den drei Maghreb-Staaten ist das anders. Die Debatte kam nach der Silvesternacht 2015/16 mit massiven Übergriffen auf Frauen auf. Die Hälfte der Tatverdächtigen war algerischer, marokkanischer oder tunesischer Herkunft. Junge Männer aus Nordafrika sind Studien zufolge häufiger kriminell als Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien oder anderen Staaten. Das ist ein Problem. Aber dieses Problem wird nicht gelöst, indem wir ihre Herkunftsländer für sicher erklären. Als weiterer Grund, die Maghreb-Staaten als sicher auszuweisen, wurden schnellere Abschiebungen genannt. Auch da hilft das aber nicht. Denn die Rückführungen scheitern an Problemen wie fehlenden Passersatz-Dokumenten und nicht funktionierenden Rücknahmeabkommen.
Und dann ist da die Frage, ob die MaghrebStaaten überhaupt als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden können. Laut Verfassungsgericht geht das nur, wenn in den Ländern „allgemein“– also grundsätzlich überall und für alle – „keine politische Verfolgung“herrscht und „keine unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung“stattfindet. Wie im Fall Sami A. beschrieben, bezweifelt mindestens ein Gericht in Deutschland, dass in Tunesien nicht gefoltert wird. Für Algerien und Marokko ist die Lage eher noch kritischer.
Die Bundesregierung würde ihren Job machen, wenn sie nicht panisch, getrieben und innenpolitisch motiviert Länder für sicher erklären würde, auch wenn sie es nicht sind, sondern allgemeine nachvollziehbare Kriterien entlang der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts entwickeln würde. In Zeiten der Unvernunft müssen wir zur Vernunft zurückkehren. Und in Zeiten der Aushöhlung des Rechts von rechts den Rechtsstaat verteidigen.