Urteil: Polizei hätte die Räume eines Wohnprojekts nicht filzen dürfen
Plötzlich stand die Polizei in der Küche: Im Juli 2016 erhielten die Bewohner des Wohnprojekts „Plan B“an der Hafenstraße unangekündigten Besuch. Die Beamten filzten die Räumlichkeiten, suchten nach Drogen. Es gab heftige Proteste. Nun urteilte das Amtsgericht: Der Einsatz war rechtswidrig!
Vermummt und bewaffnet stürmten die Polizisten in die Wohnung – RauschgiftRazzia! Die „Plan B“-Bewohner standen im Verdacht, in Drogen-Geschäfte involviert zu sein: „Die Fahnder hatten Erkenntnisse darüber, dass mutmaßliche Händler von Betäubungsmitteln sich Kontrollen entziehen und dafür die Wohnung sowie den Hinterhof als Rückzugsort nutzen“, sagte ein Polizeisprecher damals. Die Räumlichkeiten wurden gefilzt – gefunden wurde: nichts.
Anwohner und Aktivisten protestierten tagelang gegen den Einsatz. Er sei Teil der wiederholt stattfindenden „rassistischen Kontrollen“rund um die Hafenstraße gewesen, hieß es damals.
Der Fall landete anschließend beim Hamburger Amtsgericht – das hat vergangene Woche entschieden: Die Razzia war rechtswidrig.„Für die tatsächlich durchsuchten Wohnräume (…) lag keine Durchsuchungsanordnung vor“, heißt es in der Begründung des Amtsgerichts, die einer Bewohnerin des Hauses nach eigenen Angaben vorliegt.
Gerichtssprecher Kai Wantzen bestätigte gegenüber der MOPO: „Tatsächlich war der Durchsuchungsbeschluss nur für die Räumlichkeiten direkt hinter der Hinterhoftür ausgestellt.“Über besagte Tür soll ein mutmaßlicher Dealer in den Tagen vor der Razzia ins Haus geflohen sein, um sich einer Polizeikontrolle zu entziehen.
Durchsucht wurden bei der Razzia im Juli 2016 aber nicht nur der Bereich um die Hinterhoftür, sondern auch die Zimmer im Stockwerk darüber – und diese Maßnahme sei durch den erteilten Durchsuchungsbeschluss nicht gedeckt gewesen, so Wantzen.