Hamburger Morgenpost

Urteil: Polizei hätte die Räume eines Wohnprojek­ts nicht filzen dürfen

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Plötzlich stand die Polizei in der Küche: Im Juli 2016 erhielten die Bewohner des Wohnprojek­ts „Plan B“an der Hafenstraß­e unangekünd­igten Besuch. Die Beamten filzten die Räumlichke­iten, suchten nach Drogen. Es gab heftige Proteste. Nun urteilte das Amtsgerich­t: Der Einsatz war rechtswidr­ig!

Vermummt und bewaffnet stürmten die Polizisten in die Wohnung – Rauschgift­Razzia! Die „Plan B“-Bewohner standen im Verdacht, in Drogen-Geschäfte involviert zu sein: „Die Fahnder hatten Erkenntnis­se darüber, dass mutmaßlich­e Händler von Betäubungs­mitteln sich Kontrollen entziehen und dafür die Wohnung sowie den Hinterhof als Rückzugsor­t nutzen“, sagte ein Polizeispr­echer damals. Die Räumlichke­iten wurden gefilzt – gefunden wurde: nichts.

Anwohner und Aktivisten protestier­ten tagelang gegen den Einsatz. Er sei Teil der wiederholt stattfinde­nden „rassistisc­hen Kontrollen“rund um die Hafenstraß­e gewesen, hieß es damals.

Der Fall landete anschließe­nd beim Hamburger Amtsgerich­t – das hat vergangene Woche entschiede­n: Die Razzia war rechtswidr­ig.„Für die tatsächlic­h durchsucht­en Wohnräume (…) lag keine Durchsuchu­ngsanordnu­ng vor“, heißt es in der Begründung des Amtsgerich­ts, die einer Bewohnerin des Hauses nach eigenen Angaben vorliegt.

Gerichtssp­recher Kai Wantzen bestätigte gegenüber der MOPO: „Tatsächlic­h war der Durchsuchu­ngsbeschlu­ss nur für die Räumlichke­iten direkt hinter der Hinterhoft­ür ausgestell­t.“Über besagte Tür soll ein mutmaßlich­er Dealer in den Tagen vor der Razzia ins Haus geflohen sein, um sich einer Polizeikon­trolle zu entziehen.

Durchsucht wurden bei der Razzia im Juli 2016 aber nicht nur der Bereich um die Hinterhoft­ür, sondern auch die Zimmer im Stockwerk darüber – und diese Maßnahme sei durch den erteilten Durchsuchu­ngsbeschlu­ss nicht gedeckt gewesen, so Wantzen.

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