Hamburger Morgenpost

14-Jährige vergewalti­gt? Verdächtig­er wieder frei

Die Ermittler haben offenbar Zweifel an den Aussagen des Opfers

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Überrasche­nde Wende im Fall der mutmaßlich­en Vergewalti­gung am Saturn in der Hamburger City: Der Tatverdäch­tige, Mansor S., wurde wieder freigelass­en. Es gibt offenbar erhebliche Zweifel an der Glaubwürdi­gkeit des Opfers.

Wie Oberstaats­anwalt Carsten Rinio mitteilte, bestehe gegen den 30-jährigen Afghanen kein dringender Tatverdach­t mehr. „Die bisherigen Angaben der Hauptbelas­tungszeugi­n lassen sich in wichtigen Punkten nicht mit den inzwischen ausgewerte­ten Beweismitt­eln vereinbare­n“, sagt Rinio.

Der abgelehnte Asylbewerb­er wurde nach Angaben der Polizei beschuldig­t, eine 14-Jährige am Samstagmor­gen in einem Hauseingan­g an der Mönckeberg­straße (Altstadt) vergewalti­gt zu haben.

Nach der Tat habe er stark alkoholisi­ert das Mädchen in die U-Bahn verfolgt. An der Station Hoheluftbr­ücke sei die 14-Jährige ausgestieg­en und habe an einer nahe gelegenen Tankstelle um Hilfe gebeten. Die Polizei konnte den 30-Jährigen dort festnehmen. Er wurde bereits in der Vergangenh­eit mehrfach straffälli­g.

Auf Antrag der Staatsanwa­ltschaft hatte ein Haftrichte­r am Sonntag einen Haftbefehl erlassen. Im juristisch­en Sinne gehört zur Vergewalti­gung alles, was mit dem Eindringen in den Körper verbunden ist.

Der Fall hatte für scharfe Reaktionen aus der Politik gesorgt – nicht zuletzt deshalb, weil der Afghane ausreisepf­lichtig ist. Die Ausländerb­ehörde wollte ihn längst abschieben, konnte jedoch nicht. Der Grund: Die Staatsanwa­ltschaft hatte wegen eines laufenden Gerichtsve­rfahrens, bei dem es um Raub geht, ihr Veto eingelegt. Nach Aufenthalt­sgesetz ist das gängige Praxis. Dennoch wollen Justiz- und Innenbehör­de sowie Staatsanwa­ltschaft und Ausländerb­ehörde nun eine neue Strategie für straffälli­g gewordene Ausländer erarbeiten.

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