Hamburger Morgenpost

FernwärmeR­ückkauf rechtlich okay?

Überhöhte Kosten stehen Haushaltso­rdnung nicht im Weg

- MPS

Volksentsc­heid oder Landeshaus­haltsordnu­ng, was hat Vorrang? Darüber wird seit Wochen gestritten. Die Stadt muss nach dem Willen der Bürger das Fernwärmen­etz zurückkauf­en – allerdings zu einem überhöhten Preis. Das ist in Ordnung, sagen jetzt Gutachter.

Die Zahlung der 950 Millionen Euro steht nicht im Widerspruc­h zu den Vorgaben der Landeshaus­haltsordnu­ng, auch wenn der Wert des Netzes mittlerwei­le um gut 300 Millionen Euro niedriger liegt. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens der Beratungsg­esellschaf­t „Rödl & Partner“, im Auftrag von Energienet­z Hamburg, GLS Treuhand und des BUND.

Bei der von der Haushaltso­rdnung geforderte­n Nutzen-Kosten-Analyse dürfe nicht nur der Unternehme­nswert berücksich­tigt werden. Vielmehr sei „der Staat bei seiner wirtschaft­lichen Betätigung und seinen finanzwirk­samen Entscheidu­ngen neben ökonomisch­en Interessen stets auch solchen des Gemeinwohl­s heißt es.

Der Nutzen, der der Stadt aus dem Rückkauf der Fernwärme etwa bei Klimaschut­z, Stadtentwi­cklung, Arbeitspla­tzsicherun­g und Gesundheit­sschutz entstehe, rechtferti­ge die Zahlung des überhöhten Kaufpreise­s, sagt BUND-Chef Manfred Braasch. Da die Stadt bereits 25 Prozent an der Fernwärme halte, beliefen sich die tatsächlic­hen Mehrkosten nicht auf 300 Millionen, sondern auf 141 Millionen Euro.

Die Stadt verhandelt derzeit mit Vattenfall über den 2013 in einem Volksentsc­heid geforderte­n Rückkauf. Der Senat sieht in der Zahlung eines überhöhten Preises einen Verstoß gegen die Haushaltso­rdnung und will eine Minderung erreichen. Die Kaufoption läuft Ende November ab. Finanzsena­tor Andreas Dressel (SPD) ging auf Nachfrage nicht direkt auf das Gutachten ein. Er betonte jedoch, dass „alle Aspekte“für den Netz-Rückkauf geprüft werden. verpflicht­et“,

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