FernwärmeRückkauf rechtlich okay?
Überhöhte Kosten stehen Haushaltsordnung nicht im Weg
Volksentscheid oder Landeshaushaltsordnung, was hat Vorrang? Darüber wird seit Wochen gestritten. Die Stadt muss nach dem Willen der Bürger das Fernwärmenetz zurückkaufen – allerdings zu einem überhöhten Preis. Das ist in Ordnung, sagen jetzt Gutachter.
Die Zahlung der 950 Millionen Euro steht nicht im Widerspruch zu den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung, auch wenn der Wert des Netzes mittlerweile um gut 300 Millionen Euro niedriger liegt. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens der Beratungsgesellschaft „Rödl & Partner“, im Auftrag von Energienetz Hamburg, GLS Treuhand und des BUND.
Bei der von der Haushaltsordnung geforderten Nutzen-Kosten-Analyse dürfe nicht nur der Unternehmenswert berücksichtigt werden. Vielmehr sei „der Staat bei seiner wirtschaftlichen Betätigung und seinen finanzwirksamen Entscheidungen neben ökonomischen Interessen stets auch solchen des Gemeinwohls heißt es.
Der Nutzen, der der Stadt aus dem Rückkauf der Fernwärme etwa bei Klimaschutz, Stadtentwicklung, Arbeitsplatzsicherung und Gesundheitsschutz entstehe, rechtfertige die Zahlung des überhöhten Kaufpreises, sagt BUND-Chef Manfred Braasch. Da die Stadt bereits 25 Prozent an der Fernwärme halte, beliefen sich die tatsächlichen Mehrkosten nicht auf 300 Millionen, sondern auf 141 Millionen Euro.
Die Stadt verhandelt derzeit mit Vattenfall über den 2013 in einem Volksentscheid geforderten Rückkauf. Der Senat sieht in der Zahlung eines überhöhten Preises einen Verstoß gegen die Haushaltsordnung und will eine Minderung erreichen. Die Kaufoption läuft Ende November ab. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) ging auf Nachfrage nicht direkt auf das Gutachten ein. Er betonte jedoch, dass „alle Aspekte“für den Netz-Rückkauf geprüft werden. verpflichtet“,