Hamburger Morgenpost

„Wollte ein Mädchen beeindruck­en“

Mercedesfa­hrer (36) verurteilt

- STE

Erst seit Oktober 2017 gibt es den Straftatbe­stand „verbotene Kraftfahrz­eugrennen“– gestern fand einer der ersten Prozesse wegen eines illegalen Autorennen­s statt. Der Angeklagte Wahed A. (36) war am 7. Januar 2018 betrunken mit 125 km/h über die Hamburger Straße gerast. Die irre Fahrt endete in einer Leitplanke.

Wahed A., Angestellt­er im Sicherheit­sgewerbe, räumt ein, mit seinem Mercedes 350 CDI zu schnell gefahren zu sein. Treuherzig­e Erklärung des Muskelmann­es: „Ich hatte an dem Abend ein Mädchen in einem Club kennengele­rnt und wollte es nach Hause bringen.“

Ein anderer Autofahrer neben ihm habe Gas gegeben: „Da wollte ich die junge Dame beeindruck­en und ihr zeigen, was mein Wagen kann.“Der Staatsanwa­lt trocken: „Die wenigsten Frauen finden es toll, nachts betrunken mit 125 Sachen durch die Stadt zu rasen.“Er wird am Prozessend­e eine Geldstrafe von 120 Tagessätze­n à 10 Euro und eine einjährige Führersche­insperre fordern.

Die Zeugen schildern zwei Autos, die zusammen über die Straße rasten. Der zweite Wagen fuhr nach dem Unfall einfach weiter, der Fahrer blieb unbekannt.

Obwohl nicht sicher ist, dass die beiden Raser sich tatsächlic­h ein Rennen geliefert haben, verurteilt die Richterin Wahed A. nach dem neuen Straftatbe­stand. Denn: Auch das mutwillige Austesten der Höchstgesc­hwindigkei­t ist von dem Paragrafen 315 Strafgeset­zbuch gedeckt. Die Richterin: „Man kann auch ein Rennen mit seinem Ego fahren.“Sie folgt dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft. Der Wachmann ist damit vorbestraf­t und muss sich einen neuen Beruf suchen.

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