„Wollte ein Mädchen beeindrucken“
Mercedesfahrer (36) verurteilt
Erst seit Oktober 2017 gibt es den Straftatbestand „verbotene Kraftfahrzeugrennen“– gestern fand einer der ersten Prozesse wegen eines illegalen Autorennens statt. Der Angeklagte Wahed A. (36) war am 7. Januar 2018 betrunken mit 125 km/h über die Hamburger Straße gerast. Die irre Fahrt endete in einer Leitplanke.
Wahed A., Angestellter im Sicherheitsgewerbe, räumt ein, mit seinem Mercedes 350 CDI zu schnell gefahren zu sein. Treuherzige Erklärung des Muskelmannes: „Ich hatte an dem Abend ein Mädchen in einem Club kennengelernt und wollte es nach Hause bringen.“
Ein anderer Autofahrer neben ihm habe Gas gegeben: „Da wollte ich die junge Dame beeindrucken und ihr zeigen, was mein Wagen kann.“Der Staatsanwalt trocken: „Die wenigsten Frauen finden es toll, nachts betrunken mit 125 Sachen durch die Stadt zu rasen.“Er wird am Prozessende eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 10 Euro und eine einjährige Führerscheinsperre fordern.
Die Zeugen schildern zwei Autos, die zusammen über die Straße rasten. Der zweite Wagen fuhr nach dem Unfall einfach weiter, der Fahrer blieb unbekannt.
Obwohl nicht sicher ist, dass die beiden Raser sich tatsächlich ein Rennen geliefert haben, verurteilt die Richterin Wahed A. nach dem neuen Straftatbestand. Denn: Auch das mutwillige Austesten der Höchstgeschwindigkeit ist von dem Paragrafen 315 Strafgesetzbuch gedeckt. Die Richterin: „Man kann auch ein Rennen mit seinem Ego fahren.“Sie folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Wachmann ist damit vorbestraft und muss sich einen neuen Beruf suchen.