Strenge Regeln für die StadtRäder
Die roten Flitzer dürfen ab sofort nicht mehr in Parks, Höfen oder an Haltestellen geparkt werden
Für die Nutzer der roten StadtRäder in Hamburg gelten ab sofort verschärfte Regeln. Seit gestern dürfen sie nicht mehr überall geparkt werden. Damit reagiert die Deutsche Bahn als Anbieter auf Beschwerden über kreuz und quer abgestellte Leihfahrräder.
Parks und Grünanlagen sowie Innen- und Hinterhöfe sind ab sofort Tabuzonen. Auch an Briefkästen, Verteilerkästen und Bushaltestellen dürfen die StadtRäder nicht mehr festgemacht werden. Selbst an „Fahrradabstellanlagen“wie Anlehnbügeln, Vorderradhaltern und überdachten Fahrradständern ist das Abstellen nach den neuen Nutzungsbedingungen nicht mehr gestattet.
Diese Anlagen seien für private Radbesitzer gedacht und nicht für die „voluminösen Mieträder“, sagte ein Bahnsprecher zur Begründung.
Kunden waren in den vergangenen Wochen per E-Mail über die geänderten Nutzungsbedingungen informiert worden. Grund für die Verschärfung der Regeln sei der Anspruch der Bahn, „Bikesharing als stadtverträgliches System zu etablieren, das dauerhaft Bestand hat“, erklärte der Bahnsprecher.
Das StadtRad war 2009 mit zunächst 800 Rädern und 67 Stationen eingeführt worden. Inzwischen gibt es 2450 Räder an 214 Stationen. Bis 2023 soll die Flotte auf 4500 Räder und 350 Stationen ausgebaut werden.