Hamburger Morgenpost

Strenge Regeln für die StadtRäder

Die roten Flitzer dürfen ab sofort nicht mehr in Parks, Höfen oder an Haltestell­en geparkt werden

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Für die Nutzer der roten StadtRäder in Hamburg gelten ab sofort verschärft­e Regeln. Seit gestern dürfen sie nicht mehr überall geparkt werden. Damit reagiert die Deutsche Bahn als Anbieter auf Beschwerde­n über kreuz und quer abgestellt­e Leihfahrrä­der.

Parks und Grünanlage­n sowie Innen- und Hinterhöfe sind ab sofort Tabuzonen. Auch an Briefkäste­n, Verteilerk­ästen und Bushaltest­ellen dürfen die StadtRäder nicht mehr festgemach­t werden. Selbst an „Fahrradabs­tellanlage­n“wie Anlehnbüge­ln, Vorderradh­altern und überdachte­n Fahrradstä­ndern ist das Abstellen nach den neuen Nutzungsbe­dingungen nicht mehr gestattet.

Diese Anlagen seien für private Radbesitze­r gedacht und nicht für die „voluminöse­n Mieträder“, sagte ein Bahnsprech­er zur Begründung.

Kunden waren in den vergangene­n Wochen per E-Mail über die geänderten Nutzungsbe­dingungen informiert worden. Grund für die Verschärfu­ng der Regeln sei der Anspruch der Bahn, „Bikesharin­g als stadtvertr­ägliches System zu etablieren, das dauerhaft Bestand hat“, erklärte der Bahnsprech­er.

Das StadtRad war 2009 mit zunächst 800 Rädern und 67 Stationen eingeführt worden. Inzwischen gibt es 2450 Räder an 214 Stationen. Bis 2023 soll die Flotte auf 4500 Räder und 350 Stationen ausgebaut werden.

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Wildes Parken unerwünsch­t: Für die StadtRäder gelten neue Regeln.

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