Klatsche für Soko-Chef
Mordversuch vor 37 Jahren: Gericht hebt Haftbefehl gegen Frank S. (54) auf
Überraschende Wende im „Cold Case“-Prozess um einen versuchten Mord vom 1. November 1980: Das Gericht hat den Haftbefehl gegen Frank S. (54) aufgehoben. Grund: Es besteht kein dringender Tatverdacht mehr. Der von der SOKO präsentierte Hauptbelastungszeuge entpuppte sich im Gerichtssaal als so unglaubwürdig, dass die Vorsitzende Richterin feststellte: „Auf diese Aussage kann man nichts stützen.“
Da das Tatmesser samt aller Täterspuren durch polizeiliche Schlamperei bereits vor Jahren vernichtet wurde, stützt sich die Anklage hauptsächlich auf die Aussage eines heute 55-Jährigen, der in den späten 70er Jahren als Teenager mit Frank S. in einer Steilshooper Jugendgang war. Bei einer ersten polizeilichen Vernehmung im Januar 2018 konnte der Lkw-Fahrer sich an gar nichts erinnern – um wenige Tage später zu erklären, dass das Messer auf dem Foto eindeutig Frank S. gehört habe.
Er brachte seinen früheren Gang-Kumpel („Wir waren wie Brüder“) sogar mit einem weiteren Verbrechen aus den 70er Jahren in Verbindung, bei dem ein Messerstecher mit einem weißen Rennrad und Gummistiefeln gesucht wird. Auch diese Gegenstände will er nun damals bei seinem Freund gesehen haben.
Weil er sich Geld erhoffte? Vor den plötzlichen Erinnerungen hatte sich der Zeuge nach einer Belohnung erkundigt und SOKO-Chef Steven Baack soll ihm versprochen haben, mit der Staatsanwaltschaft darüber zu sprechen.
Außerdem, so erklärte der Zeuge, habe er Baack gefragt, ob ein Verfahren gegen ihn selbst wegen Widerstands und Beleidigung nicht „rausgenommen werden könne“.
Tatsächlich schrieb der SOKO-Chef daraufhin den zuständigen Staatsanwalt an und informierte ihn, dass der Angeklagte in einem „Cold Case“-F „auf des der drin stützt“.
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