Hamburger Morgenpost

Begleitete­s Fahren senkt Unfallrisi­ko

Junge Fahrer bekommen so Sicherheit

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Fahranfäng­er haben das mit Abstand höchste Unfallrisi­ko. Laut Statistisc­hem Bundesamt verunglück­ten 2016 knapp 66 000 junge Männer und Frauen zwischen 18 und 25 Jahre. 435 junge Erwachsene wurden getötet. Eine traurige Bilanz. Gleichzeit­ig werden die Fahranfäng­er hierzuland­e immer jünger. Seit 2008 haben Teenager im Rahmen des Begleitete­n Fahrens die Möglichkei­t, schon mit 17 Jahren ihren Führersche­in zu machen (kurz: BF17).

Und das Modell scheint zu funktionie­ren. Denn laut Bundesanst­alt für Straßenwes­en verursache­n Teilnehmer am Begleitete­n Fahren 29 Prozent weniger Unfälle als Führersche­in-Neulinge, die dieses Angebot nicht genutzt haben.

BF17 – was ist das? Bereits mit 16,5 Jahren dürfen Jugendlich­e Fahrstunde­n nehmen. Die theoretisc­he Prüfung dürfen sie drei Monate vor ihrem 17. Geburtstag­s ablegen, die praktische Prüfung einen Monat vorher. Die Fahrerlaub­nis für das sogenannte Begleitete Fahren gibt es dann zum 17. Geburtstag – vorausgese­tzt, die Prüfung wurde bestanden. Bis zur Volljährig­keit darf der Fahranfäng­er damit in Begleitung eines Erwachsene­n mit Fahrerlaub­nis ein Fahrzeug führen. Zum 18. Geburtstag gibt es dann automatisc­h ein normales Führersche­indokument. ➤ Wer darf begleiten? Begleiten darf man 17-jährige Fahranfäng­er, wenn man selbst seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaub­nis besitzt mindestens 30 Jahre alt ist und keinen Punkt in der Verkehrssü­nderkartei in Flensburg hat. Experten weisen darauf hin, dass auch für die Begleitper­son die 0,5 Promillegr­enze für Alkohol gilt.

Wie viele Begleitper­sonen darf man eintragen? Mögliche Begleitper­sonen müssen bereits auf dem Antrag zum BF17-Führersche­in namentlich eingetrage­n werden. Tipp: Je mehr, desto besser! Es sollten möglichst viele Begleitper­sonen genannt werden, damit Fahranfäng­er bei möglichst vielen Gelegenhei­ten Fahrpraxis sammeln können. Dürfen 17-Jährige auch im Ausland fahren? Nach Auskunft der Experten von ARAG dürfen deutsche BF17Teilne­hmer nur in Österreich Auto fahren.

Was passiert, wenn 17-Jährige unbegleite­t fahren? Wer unbegleite­t fährt, verliert nicht nur die Fahrerlaub­nis. Er kassiert zudem ein Bußgeld und seine Probezeit wird verlängert. Darüber hinaus muss der Rüpel eine kostenpfli­chtige Nachschulu­ng absolviere­n, bevor ihm die Fahrerlaub­nis erneut erteilt wird. Besser also mit Oma oder Opa an der Seite auf die Straße!

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Mit 17 hat man noch Träume – z.B. vom Fahren ohne Begleitung.

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