Begleitetes Fahren senkt Unfallrisiko
Junge Fahrer bekommen so Sicherheit
Fahranfänger haben das mit Abstand höchste Unfallrisiko. Laut Statistischem Bundesamt verunglückten 2016 knapp 66 000 junge Männer und Frauen zwischen 18 und 25 Jahre. 435 junge Erwachsene wurden getötet. Eine traurige Bilanz. Gleichzeitig werden die Fahranfänger hierzulande immer jünger. Seit 2008 haben Teenager im Rahmen des Begleiteten Fahrens die Möglichkeit, schon mit 17 Jahren ihren Führerschein zu machen (kurz: BF17).
Und das Modell scheint zu funktionieren. Denn laut Bundesanstalt für Straßenwesen verursachen Teilnehmer am Begleiteten Fahren 29 Prozent weniger Unfälle als Führerschein-Neulinge, die dieses Angebot nicht genutzt haben.
BF17 – was ist das? Bereits mit 16,5 Jahren dürfen Jugendliche Fahrstunden nehmen. Die theoretische Prüfung dürfen sie drei Monate vor ihrem 17. Geburtstags ablegen, die praktische Prüfung einen Monat vorher. Die Fahrerlaubnis für das sogenannte Begleitete Fahren gibt es dann zum 17. Geburtstag – vorausgesetzt, die Prüfung wurde bestanden. Bis zur Volljährigkeit darf der Fahranfänger damit in Begleitung eines Erwachsenen mit Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führen. Zum 18. Geburtstag gibt es dann automatisch ein normales Führerscheindokument. ➤ Wer darf begleiten? Begleiten darf man 17-jährige Fahranfänger, wenn man selbst seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzt mindestens 30 Jahre alt ist und keinen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg hat. Experten weisen darauf hin, dass auch für die Begleitperson die 0,5 Promillegrenze für Alkohol gilt.
Wie viele Begleitpersonen darf man eintragen? Mögliche Begleitpersonen müssen bereits auf dem Antrag zum BF17-Führerschein namentlich eingetragen werden. Tipp: Je mehr, desto besser! Es sollten möglichst viele Begleitpersonen genannt werden, damit Fahranfänger bei möglichst vielen Gelegenheiten Fahrpraxis sammeln können. Dürfen 17-Jährige auch im Ausland fahren? Nach Auskunft der Experten von ARAG dürfen deutsche BF17Teilnehmer nur in Österreich Auto fahren.
Was passiert, wenn 17-Jährige unbegleitet fahren? Wer unbegleitet fährt, verliert nicht nur die Fahrerlaubnis. Er kassiert zudem ein Bußgeld und seine Probezeit wird verlängert. Darüber hinaus muss der Rüpel eine kostenpflichtige Nachschulung absolvieren, bevor ihm die Fahrerlaubnis erneut erteilt wird. Besser also mit Oma oder Opa an der Seite auf die Straße!