Neuer Maulkorb für Abtreibungs-Ärztin
Sogar das Gericht fordert ein besseres Gesetz
GIESSEN - Wegen illegaler „Werbung für Abtreibungen“war die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu 6000 Euro Strafe verurteilt worden. Sie ging in Berufung – doch auch in zweiter Instanz hat das Landgericht Gießen das umstrittene Urteil bestätigt – und übte selbst Kritik an der Gesetzeslage ...
Weil sie auf ihrer Homepage über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informierte, war Kristina Hänel von einem streng religiösen Studenten verklagt worden. Das Gericht gab ihm recht. Hänels Online-Infos wertete das Amtsgericht Gießen im Dezember als einen Verstoß gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Dabei gibt Hänel auf der Webseite lediglich einen Hinweis darauf, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbietet. Wer ihn anklickt, kann sich Informationen zusenden lassen.
Wie Hänels Anwalt äußerte auch das Landgericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots. An die Adresse Hänels sagte Richter Johannes Nink: „Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz.“Nach Angaben von Medizinern nutzen militante Abtreibungsgegner den Paragrafen 219a immer wieder zur Einschüchterung von Frauenärzten.
Frauen in einer Notlage hätten schon jetzt keine bundesweit flächendeckenden Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch, gab Hänel zu bedenken. Frauen würden mehr als hundert Kilometer weit zu ihr anreisen, ihr Name sei nun ja bundesweit bekannt. „Wenn einer Werbung für meine Praxis gemacht hat, dann war das ein Mathematikstudent aus Kleve.“
Vor dem Landgericht demonstrierten am Freitag etwa 200 Unterstützer Hänels, darunter der hessische SPD-Chef Thorsten Schäfer-Gümbel, der die Abschaffung des Strafparagrafen 219a forderte. Auch Bundesjustizministerin Katarina Barley und Bundesfrauenministerin Franziska Giff (b id SPD) f d
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