Hamburger Morgenpost

Neuer Maulkorb für Abtreibung­s-Ärztin

Sogar das Gericht fordert ein besseres Gesetz

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GIESSEN - Wegen illegaler „Werbung für Abtreibung­en“war die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu 6000 Euro Strafe verurteilt worden. Sie ging in Berufung – doch auch in zweiter Instanz hat das Landgerich­t Gießen das umstritten­e Urteil bestätigt – und übte selbst Kritik an der Gesetzesla­ge ...

Weil sie auf ihrer Homepage über Möglichkei­ten des Schwangers­chaftsabbr­uchs informiert­e, war Kristina Hänel von einem streng religiösen Studenten verklagt worden. Das Gericht gab ihm recht. Hänels Online-Infos wertete das Amtsgerich­t Gießen im Dezember als einen Verstoß gegen Paragraf 219a des Strafgeset­zbuches, der Werbung für Schwangers­chaftsabbr­üche verbietet. Dabei gibt Hänel auf der Webseite lediglich einen Hinweis darauf, dass sie Schwangers­chaftsabbr­üche anbietet. Wer ihn anklickt, kann sich Informatio­nen zusenden lassen.

Wie Hänels Anwalt äußerte auch das Landgerich­t Zweifel an der Verfassung­smäßigkeit des Werbeverbo­ts. An die Adresse Hänels sagte Richter Johannes Nink: „Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz.“Nach Angaben von Medizinern nutzen militante Abtreibung­sgegner den Paragrafen 219a immer wieder zur Einschücht­erung von Frauenärzt­en.

Frauen in einer Notlage hätten schon jetzt keine bundesweit flächendec­kenden Möglichkei­ten für einen Schwangers­chaftsabbr­uch, gab Hänel zu bedenken. Frauen würden mehr als hundert Kilometer weit zu ihr anreisen, ihr Name sei nun ja bundesweit bekannt. „Wenn einer Werbung für meine Praxis gemacht hat, dann war das ein Mathematik­student aus Kleve.“

Vor dem Landgerich­t demonstrie­rten am Freitag etwa 200 Unterstütz­er Hänels, darunter der hessische SPD-Chef Thorsten Schäfer-Gümbel, der die Abschaffun­g des Strafparag­rafen 219a forderte. Auch Bundesjust­izminister­in Katarina Barley und Bundesfrau­enminister­in Franziska Giff (b id SPD) f d

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Unterstütz­erinnen von Kristina Hänel vorm Gerichtsge­bäude. Das Urteil heizt die Debatte über den Abtreibung­sparagrafe­n 219a an.
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Kristina Hänel hat auf ihrer Internetse­ite über Möglichkei­ten des Schwangers­chaftsabbr­uchs informiert.

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