Hamburger Morgenpost

Auf Nimmer wiedersehe­n!

Mounir el Motassadeq (44) nach 15 Jahren Haft abgeschobe­n. Was erwartet ihn jetzt in Marokko?

- KM

Die Augen verbunden, Fußfesseln um die Knöchel, rechts und links maskierte SEK-Beamte, die ihn bewachen: So ging Mounir el Motassadeq (44) gestern über den Hamburger Flughafen. Es waren die wohl letzten Schritte, die er jemals auf deutschem Boden gemacht hat. Der Mann, der als Mitglied der „Hamburger Terrorzell­e“Mitverantw­ortung für die Anschläge des

11. September 2001 trägt, wurde gestern abgeschobe­n – nach 15 Jahren Haft.

Die Bilder von den in sich zusammenst­ürzenden Türmen des World Trade Centers haben sich für immer ins kollektive Gedächtnis eingebrann­t. Nicht nur die USA wurden traumatisi­ert. Fast die gesamte Welt hielt am Fernseher den Atem an, als bei 9/11 („Nine-Eleven“) vier Flugzeuge entführt wurden, von denen zwei spektakulä­r in die Zwillingst­ürme krachten. Groß der Schock in Hamburg, als kurz darauf bekannt wurde, dass die Taten in der Hansestadt geplant worden waren.

Der erste Verurteilt­e unter den mutmaßlich Beteiligte­n war Motassadeq. Der Marokkaner hatte an der TU Harburg Elektrotec­hnik studiert, nahm an mindestens einem Al-Qaida-Trainingsc­amp teil, kannte die Haupttäter des Anschlags. Er soll in die Pläne eingeweiht gewesen sein, soll Reisen seiner Komplizen in die USA und nach Afghanista­n verschleie­rt haben.

Wie eng er eingebunde­n war, blieb in mehreren Gerichtspr­ozessen umstritten. Am Ende verurteilt­e ihn das Oberlandes­gericht Hamburg zur Höchststra­fe von 15 Jahren – wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 246 Fällen und Mitgliedsc­haft in einer terroristi­schen Vereinigun­g. Die Strafe wäre im November abgesessen. „Zum Zwecke des Vollzugs seiner Abschiebun­g“wurde die Haft leicht verkürzt, wie es in einer Senatsantw­ort auf eine schriftlic­he Kleine Anfrage der CDU heißt.

Damit wird dieses unrühmlich­e Kapitel der Hamburger Geschichte nach mehr als 17 Jahren endgültig geschlosse­n. Der verurteilt­e Terrorhelf­er hat nach MOPO-Informatio­nen der Abschiebun­g ausdrückli­ch zugestimmt, will zurück nach Marokko. Dort leben seine Frau und seine Kinder.

Sollte er in seiner Heimat nicht wegen anderer Taten angeklagt werden, hat er keine weiteren Konsequenz­en zu fürchten. Das ist die Rechtslage. Nur bei neuen Vorwürfen würde sein Fall wieder aufgerollt. Nach Deutschlan­d wird der Terror-Komplize wohl nie wieder zurückkehr­en. Gegen ihn wurde ein Einreiseve­rbot bis zum 3. April 2064 verhängt – dann ist er, sollte er noch leben, 90 Jahre alt.

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Bewaffnete Beamte sicherten das Gelände am Geschäftsf­liegerzent­rum, wo der Flug nach Marokko startete.
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Mit verbundene­n Augen und Fußfesseln: Motassadeq (2.v. l.) wird von zwei SEK-Beamten aus einem Hubschraub­er geleitet.
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Motassadeq (2.v. l.) vor der Urteilsver­kündung im ersten Prozess am Landgerich­t Hamburg am 19. Februar 2002
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Mit diesem Hubschraub­er wurde der Terrorhelf­er in „Santa Fu“abgeholt.

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