Prozess-Albtraum für Messer-Opfer
Eine Jugendliche wird an einem Herbstabend in Steilshoop mit dem Messer angegriffen und beinahe getötet. Gut 37 Jahre später glaubt die Hamburger Polizei, den Fall aufgeklärt zu haben. Es kommt zum Prozess, doch der droht für das Opfer nun zu einem Albtraum zu werden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben Freispruch gefordert.
„Es ist nicht aufzuklären, ob der Angeklagte der Täter des versuchten Mordes war“, sagte die Staatsanwältin gestern vor einer Jugendstrafkammer am Landgericht. Die Indizien reichten nicht aus für eine Verurteilung. Sie beantragte, dem 54Jährigen eine Entschädigung für die dreieinhalb Monate U-Haft zu zahlen.
Verteidiger Jan Jacob bemängelte Ermittlungsfehler. Er erwähnte, dass die Tatwaffe und weitere in Tatortnähe gefundene Gegenstände aus der Asservatenkammer verloren gingen. Das Messer war nach Angaben der Staatsanwältin bereits vor August 2002 aus Versehen vernichtet worden. Aber auch die Soko Cold Cases der Hamburger Polizei habe Fehler gemacht, sagte Jacob.
Nebenklagevertreterin Claudia Krüger betonte: „Aus Opfersicht gibt es in diesem Verfahren nur Verlierer.“Es sei „die totale Katastrophe“, dass nun sicher sei, dass der Täter nie ermittelt werde.
Der Angeklagte schwieg. Das Urteil soll am 24. Oktober verkündet werden.