Hamburger Morgenpost

Alice Weidel im Spenden-Sumpf

Afd-fraktionsc­hefin schließt Rücktritt aus

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BERLIN - Es geht um eine Spende über umgerechne­t rund 130 000 Euro von einem Schweizer Pharmakonz­ern, überwiesen im Sommer 2017 in 18 Tranchen an Alice Weidels AfD-Kreisverba­nd Bodensee. „Wahlkampfs­pende Alice Weidel“war als Verwendung­szweck vermerkt, so Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutsch­er Zeitung“.

Die Bundestags­fraktionsc­hefin räumte ein, im September 2017 darüber informiert worden zu sein. Im April 2018 überwies der AfDKreisve­rband die Spende wieder zurück an den Absender.

Damit verstieß die AfD gleich mehrfach gegen einschlägi­ge Gesetze:

➤ Großspende­n von 50 000 Euro oder mehr müssen grundsätzl­ich der Bundestags­verwaltung gemeldet und veröffentl­icht werden.

➤ Parteispen­den aus Lrndern außerhalb der EU dürfen nicht angenommen werden. ➤ Parteispen­den, die gegen Regeln verstoßen, müssen entweder sofort an den Absender zurückgeza­hlt oder aber zu einem späteren Zeitpunkt an den Bundestags­präsidente­n weitergele­itet werden.

Alice Weidel sieht sich für die Verstöße nicht in der Verantwort­ung. „Die Spende ist nicht an meine Person gegangen“, so ihre Begründung. Persönlich­e Konsequenz­en schließe sie daher aus.

Doch Rücktritts­forderunge­n kommen inzwischen auch aus ihrer eigenen Partei. Ralf Özkara, AfD-Chef in BadenWürtt­emberg: „Wenn die Spende illegal ist, erwarte ich, dass AfD-Bundestags­fraktionsc­hefin Alice Weidel von allen Ämtern und Mandaten zurücktrit­t.“

Die Bundestags­verwaltung fordert von der AfD Aufklärung. Wird die Spende als illegal eingestuft, droht der AfD eine Strafe bis zum Dreifachen der Spende.

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Wusste von der Spende: Alice Weidel

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