So können Sie jetzt die Miete
Experte erklärt, bei welchen Mängeln Mieter das Recht auf eine Minderung haben
Undichte Fenster, Geräusche, während die Heizung läuft, fehlendes Warmwasser – Wohnungsmängel sind besonders zur kalten Jahreszeit ärgerlich. In besonders schweren Fällen können Mieter bis zu 100 Prozent der Miete zurückfordern. Welche Höhe Mietminderungen für welche Mängel haben können, erklärt Rechtsanwalt Daniel Halmer von „wenigermiete.de“. Wichtig: Der Mieter muss in allen Fällen den Mangel mitgeteilt haben, der Vermieter untätig geblieben sein.
➤ Warmwasser läuft nicht: Hier sind bis zu zehn Prozent möglich, entschied das Amtsgericht in Berlin-Köpenick. Dort hatte ein Mieter-Ehepaar das Problem, dass etwa zehn Liter kaltes Wasser aus der Leitung liefen, bevor es endlich warm wurde. Zu viel, entschied das Gericht. Daniel Halmer: „Das Landgericht Berlin entschied sogar, dass maximal nur drei Liter Wasser bis zur Erwärmung auf 55 Grad Celsius „abfließen“dürfen. Fällt das Warmwasser ganz aus, zum Beispiel der Boiler im Badezimmer, und wird der Vermieter nicht tätig, können 15 Prozent oder mehr gerechtfertigt sein.“
➤ Bei Zugluft ist eine Minderung von 15 Prozent gerechtfertigt! Undichte Fenster gehen meist mit Wärmeverlust der Räume einher. Das Amtsgericht Hamburg hat bereits 1986 in einem Urteil entschieden, dass Vermieter unverzüglich für eine Abdichtung sorgen müssen.
➤ Heizung macht Geräusche: Auch hier können 15 Prozent der Miete zurückverlangt werden. Daniel Halmer: „Der Mangel tritt meist bei Wohnungen im Erdgeschoss auf, die direkt über der im Keller liegenden Heizungsanlage liegen.“Pumpt oder klopft es aus der Heizung, können laut Urteilen durch die Landgerichte in Hamburg und Münster bis zu 15 Prozent bei der Mietminderung erstritten werden. Halmer empfiehlt, die Geräuschbelästigung, die aus dem Heizkörper kommt, mit einem Messgerät zu überprüfen. Dafür gibt es mittlerweile diverse Smartphone-Apps, mit denen man Lautstärke messen kann.
➤ Schimmel in der Wohnung: Der Albtraum eines jeden Mieters, denn Herbst- und Wintermonate sind die Hochzeiten für Schimmel. Allerdings: Der meiste Schimmelbefall entsteht laut Daniel Halmer durch fehlerhaftes Lüften. Halmer: „Der Mieter ist nur dann zu einer Reduzierung der Miete berechtigt, wenn der Schimmel auf Baufehlern beruht und er nicht auf besondere ,Anforderungen an die Belüftung‘ hingewiesen wurde.“Wie hoch der Anspruch auf Mietminderung tatsächlich ist, hängt dann noch von den betroffenen Zimmern ab.
In München klagte eine Familie, weil in allen Räumen der Wohnung Schimmel – teilweise bis zu einer Höhe von 80 Zentimetern – auftrat. Der Ver-
Der meiste Schimmelbefall entsteht durch fehlerhaftes Lüften. Rechtsanwalt Daniel Halmer