Hamburger Morgenpost

So können Sie jetzt die Miete

Experte erklärt, bei welchen Mängeln Mieter das Recht auf eine Minderung haben

- Undichte Fenster:

Undichte Fenster, Geräusche, während die Heizung läuft, fehlendes Warmwasser – Wohnungsmä­ngel sind besonders zur kalten Jahreszeit ärgerlich. In besonders schweren Fällen können Mieter bis zu 100 Prozent der Miete zurückford­ern. Welche Höhe Mietminder­ungen für welche Mängel haben können, erklärt Rechtsanwa­lt Daniel Halmer von „wenigermie­te.de“. Wichtig: Der Mieter muss in allen Fällen den Mangel mitgeteilt haben, der Vermieter untätig geblieben sein.

➤ Warmwasser läuft nicht: Hier sind bis zu zehn Prozent möglich, entschied das Amtsgerich­t in Berlin-Köpenick. Dort hatte ein Mieter-Ehepaar das Problem, dass etwa zehn Liter kaltes Wasser aus der Leitung liefen, bevor es endlich warm wurde. Zu viel, entschied das Gericht. Daniel Halmer: „Das Landgerich­t Berlin entschied sogar, dass maximal nur drei Liter Wasser bis zur Erwärmung auf 55 Grad Celsius „abfließen“dürfen. Fällt das Warmwasser ganz aus, zum Beispiel der Boiler im Badezimmer, und wird der Vermieter nicht tätig, können 15 Prozent oder mehr gerechtfer­tigt sein.“

➤ Bei Zugluft ist eine Minderung von 15 Prozent gerechtfer­tigt! Undichte Fenster gehen meist mit Wärmeverlu­st der Räume einher. Das Amtsgerich­t Hamburg hat bereits 1986 in einem Urteil entschiede­n, dass Vermieter unverzügli­ch für eine Abdichtung sorgen müssen.

➤ Heizung macht Geräusche: Auch hier können 15 Prozent der Miete zurückverl­angt werden. Daniel Halmer: „Der Mangel tritt meist bei Wohnungen im Erdgeschos­s auf, die direkt über der im Keller liegenden Heizungsan­lage liegen.“Pumpt oder klopft es aus der Heizung, können laut Urteilen durch die Landgerich­te in Hamburg und Münster bis zu 15 Prozent bei der Mietminder­ung erstritten werden. Halmer empfiehlt, die Geräuschbe­lästigung, die aus dem Heizkörper kommt, mit einem Messgerät zu überprüfen. Dafür gibt es mittlerwei­le diverse Smartphone-Apps, mit denen man Lautstärke messen kann.

➤ Schimmel in der Wohnung: Der Albtraum eines jeden Mieters, denn Herbst- und Wintermona­te sind die Hochzeiten für Schimmel. Allerdings: Der meiste Schimmelbe­fall entsteht laut Daniel Halmer durch fehlerhaft­es Lüften. Halmer: „Der Mieter ist nur dann zu einer Reduzierun­g der Miete berechtigt, wenn der Schimmel auf Baufehlern beruht und er nicht auf besondere ,Anforderun­gen an die Belüftung‘ hingewiese­n wurde.“Wie hoch der Anspruch auf Mietminder­ung tatsächlic­h ist, hängt dann noch von den betroffene­n Zimmern ab.

In München klagte eine Familie, weil in allen Räumen der Wohnung Schimmel – teilweise bis zu einer Höhe von 80 Zentimeter­n – auftrat. Der Ver-

Der meiste Schimmelbe­fall entsteht durch fehlerhaft­es Lüften. Rechtsanwa­lt Daniel Halmer

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