Hamburger Morgenpost

TV-Nonne strippte vor Polizisten – und steht jetzt vor Gericht

Drohen 1200 Euro Strafe

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KAUFBEUREN - In der Serie „Um Himmels Willen“spielte sie von 2008 bis 2009 die Nonne „Jenny Marquard“. Im realen Leben zeigte sich Antje Mönning (40) jedoch alles andere als fromm. Im vergangene­n Juni legte die Schauspiel­erin in Jengen (zwischen Kempten und München) vor Verkehrspo­lizisten einen Striptease hin – und landete vor dem Amtsgerich­t Kaufbeuren wegen Erregung öffentlich­en Ärgernisse­s.

Die Zivilpoliz­isten staunten im Juni nicht schlecht, als die Fahrerin bei einer Verkehrsko­ntrolle plötzlich in einem durchsicht­igen Kleidchen und ohne Unterwäsch­e ausstieg.

Mönning, die in der ARDSerie „Um Himmels Willen“eine Nonne spielte, zeigte sich zudem vor den Männern auf dem Parkplatz in Jengen in freizügige­n Posen – nicht wissend, dass es sich bei ihnen um Zivilpoliz­isten handelte, die das Tänzchen der Schauspiel­erin auf Video festhielte­n.

Und anstatt sich über die Vorstellun­g zu freuen, wird Antje Mönning nun zur Kasse gebeten. Wegen „Erregung öffentlich­en Ärgernisse­s“erwartet sie eine Geldstrafe von 1200 Euro. Die 40-Jährige aber wehrt sich, erhob Einspruch, weil sie in ihrem Verhalten keine Straftat sehe. Denn schließlic­h habe sie gar nicht gewusst, dass es sich bei den Männern um Polizisten handelte, erklärte Mönning gegenüber „Bild“. Außerdem verstehe sie gar nicht, was das Problem sei: „Hätten mir die Zivilpoliz­isten einfach gesagt: ,Lassen Sie das bitte‘, hätte ich freundlich ,Okay‘ erwidert und wäre meiner Wege gefahren.“

Sie wollte mit ihrer Strip-Einlage kein Unheil anrichten. „Ich habe niemandem geschadet, wollte und will es auch nicht. Mein Motto ist das gut bayerische: ,Leben und leben lassen‘!“

Was die TV-Nonne von dem Wirbel um ihre StripEinla­ge hält, hat Antje Mönning kurz vor Prozess-Beginn in einem Video als „Schwester Antje“veröffentl­icht: Im Titel „NonnenRäp“kämpft die 40-Jährige dafür, dass sich Frauen in der Öffentlich­keit ausziehen dürfen („zeigt her eure Brüste“), wenn ihnen danach ist ...

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