Kita kündigt wegen Kopftuchs
Hamburger Heilerzieherin konvertierte zum Islam – und wurde prompt gefeuert
Eine Hamburger Heilerzieherin, die jahrelang in einer Kita des Trägers Wabe e.V. gearbeitet hat, bestand nach ihrer Konvertierung zum Islam darauf, bei der Arbeit ein Kopftuch zu tragen – und verlor ihren Job. Das Hamburger Arbeitsgericht hat den Kopftuchstreit nun dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt.
Die Erzieherin war 2011 zum Islam konvertiert. Nach der Geburt ihres ersten Kindes beschloss sie während der Elternzeit, aus Glaubensgründen ein Kopftuch zu tragen. Als sie wieder in die Kita zurückkehren wollte, wurde ihr untersagt, mit Kopftuch zu arbeiten. Es kam zu mehreren Abmahnungen, schließlich zur Kündigung.
Wabe e.V. beruft sich auf seine Neutralität: „Unsere Mitarbeiter sind Vorbilder und beeinflussen mit ihren Worten und Taten das Denken und Handeln der uns anvertrauten Kinder. Daher ist das sichtbare Tragen religiöser Symbole für die Erzieherinnen während der Arbeit nicht zulässig.“
Klaus Bertelsmann, Anwalt der Erzieherin, verweist jedoch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach ein pauschales Kopftuchverbot unzulässig ist. Es muss eine konkrete Störung von der Kopfbedeckung ausgehen. Bertelsmann bezweifelt das in dem Fall seiner Mandantin: „Eine Arbeit mit Kopftuch aber ist ganz normal auch im Erziehungsbereich möglich, die Kinder kennen dies ja auch aus ihrem täglichen Erleben.“Jetzt muss der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Die Erzieherin erwartet ihr zweites Kind, die Kündigung wurde zurückgenommen. Sie ist derzeit freigestellt.