Hamburger Morgenpost

Kita kündigt wegen Kopftuchs

Hamburger Heilerzieh­erin konvertier­te zum Islam – und wurde prompt gefeuert

- STEPHANIE LAMPRECHT s.lamprecht@mopo.de

Eine Hamburger Heilerzieh­erin, die jahrelang in einer Kita des Trägers Wabe e.V. gearbeitet hat, bestand nach ihrer Konvertier­ung zum Islam darauf, bei der Arbeit ein Kopftuch zu tragen – und verlor ihren Job. Das Hamburger Arbeitsger­icht hat den Kopftuchst­reit nun dem Europäisch­en Gerichtsho­f in Luxemburg vorgelegt.

Die Erzieherin war 2011 zum Islam konvertier­t. Nach der Geburt ihres ersten Kindes beschloss sie während der Elternzeit, aus Glaubensgr­ünden ein Kopftuch zu tragen. Als sie wieder in die Kita zurückkehr­en wollte, wurde ihr untersagt, mit Kopftuch zu arbeiten. Es kam zu mehreren Abmahnunge­n, schließlic­h zur Kündigung.

Wabe e.V. beruft sich auf seine Neutralitä­t: „Unsere Mitarbeite­r sind Vorbilder und beeinfluss­en mit ihren Worten und Taten das Denken und Handeln der uns anvertraut­en Kinder. Daher ist das sichtbare Tragen religiöser Symbole für die Erzieherin­nen während der Arbeit nicht zulässig.“

Klaus Bertelsman­n, Anwalt der Erzieherin, verweist jedoch auf die Rechtsprec­hung des Bundesverf­assungsger­ichtes, wonach ein pauschales Kopftuchve­rbot unzulässig ist. Es muss eine konkrete Störung von der Kopfbedeck­ung ausgehen. Bertelsman­n bezweifelt das in dem Fall seiner Mandantin: „Eine Arbeit mit Kopftuch aber ist ganz normal auch im Erziehungs­bereich möglich, die Kinder kennen dies ja auch aus ihrem täglichen Erleben.“Jetzt muss der Europäisch­e Gerichtsho­f entscheide­n.

Die Erzieherin erwartet ihr zweites Kind, die Kündigung wurde zurückgeno­mmen. Sie ist derzeit freigestel­lt.

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