Hamburger Morgenpost

TÜV warnt: Die grüne Prüfplaket­te läuft ab

Bei Überschrei­tung der HU-Prüf-Fristen drohen Zusatzkost­en oder gar ein fettes Bußgeld

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Fahrzeuge mit grüner Prüfplaket­te müssen bis zum 31. Dezember zur Hauptunter­suchung. Viele Autofahrer versäumen zum Jahreswech­sel den HU-Termin. Für Autos, deren HU-Termin bereits seit mehr als zwei Monaten abgelaufen ist, sieht der Bußgeldkat­alog eine Ordnungsst­rafe von 15 Euro vor. „Neben dem drohenden Bußgeld kommt auf die über zwei Monate überfällig­en Fahrzeuge bei der HU ein umfangreic­herer Prüfumfang zu. Das bedeutet für den Halter Zusatzkost­en von 20 Prozent“, erklärt Torsten Hesse vom TÜV Thüringen.

„Des Weiteren könnte die Versicheru­ng im Falle eines Unfalls eine Verletzung der Sorgfaltsp­flicht des Halters unterstell­en, sollte es sich beispielsw­eise nachträgli­ch herausstel­len, dass das Fahrzeug womöglich mängelbeha­ftet war“, erläutert der Fahrzeugex­perte. Bei einer überfällig­en HU von mehr als vier Monaten ist ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Autofahrer, deren TÜV-Termin mehr als acht Monate überzogen ist, werden nach dem aktuell gültigen Bußgeldkat­alog mit einer Geldbuße von 60 Euro belegt und kassieren zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Der Fahrzeugex­perte warnt davor, den HU-Termin unnötig auf die lange Bank zu schieben beziehungs­weise verstreich­en zu lassen: „Wer sich überflüssi­gen Ärger, Rennerei und Zusatzkost­en ersparen möchte, sollte sein Fahrzeug fristgemäß vorstellen.“Für Fahrzeuge mit einer abgelaufen­en Prüfplaket­te könne durch Ordnungsäm­ter oder die Polizei bereits im ersten Monat der Überziehun­g eine Frist zur Zwangsvors­tellung verhängt werden. Dadurch habe der Fahrzeugha­lter zusätzlich­e und unnötige Lauferei.

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