Iulianas (15) Killer vor Gericht: Sie sollte keinen anderen lieben
Für Matyu K. war seine Ex sein Eigentum
MÖNCHENGLADBACH - Iuliana sollte nur ihm gehören, doch weil sie das nicht mehr wollte, brachte er sie um. In Mönchengladbach steht seit gestern der 17-jährige Matyu K. vor Gericht.
Im Stadtpark Casinogarten in Viersen soll der 17-Jährige auf sein 15 Jahre altes Opfer eingestochen haben. Mitten am Tag, heimtückisch aus niederen Beweggründen. Sechs Monate nach dem Aufsehen erregenden Verbrechen hat der Prozess begonnen – wegen des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Eltern von Iuliana R. sind Nebenkläger. Vor vier Jahren sind sie von Rumänien nach Viersen gezogen. Sie wollten, dass es den Kindern mal besser geht, teilte ihr Rechtsanwalt Stefan Hahn mit.
Iuliana konnte es nicht mehr ertragen, dass Matyu sie nur noch für sich haben wollte – keinen Kontakt zu Freunden, „immer nur er“, hatte die Polizei nach der Festnahme des Jugendlichen gesagt. Sie trennte sich von ihm, aber der 17-Jährige wollte es nicht wahrhaben. „Er hat sie – man kann sagen – als seinen Besitz betrachtet und ihr gesagt, entweder du bist mit mir zusammen oder mit keinem. Das war letztlich die Motivation für die Ermordung“, sagte Staatsanwalt Stefan Lingens vor dem Prozess.
Noch am Morgen des Tattages habe Matyu zwei Freunden detailliert erzählt, dass er das Mädchen töten wolle. Aber niemand warnte sie und niemand alarmierte die Polizei. „Die Tat hätte verhindert werden können, ganz einfach sogar“, sagte Lingens. Der 17Jährige lauerte dem Mädchen laut Staatsanwaltschaft im Juni am Busbahnhof in Viersen auf. Sie sei im guten Glauben mit ihm in den Park gegangen, möglicherweise um eine Aussprache zu führen.
Von der Attacke sei sie überrascht worden. Matyu habe ein Messer aus der Tasche gezogen und mehrfach auf ihren Oberkörper eingestochen. Der Park war belebt. Zeugen bemerkten die Tat dennoch erst, als die 15Jährige blutend auf sie zulief, zusammenbrach und starb. Dem nicht vorbestraften Bulgaren droht eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren. Bis zu dem Prozess habe er sich nicht zur Tat geäußert, sagte Staatsanwalt Lingens.
Beim Prozessauftakt wollte die Verteidigung aber eine Erklärung des Angeklagten zum Tatablauf verlesen, wie Verteidiger Helmuth Jenrich ankündigte. Darin sollte er die Bluttat schildern und die Mordmerkmale – Heimtücke und niedriger Beweggrund – ausräumen. „Wir sagen, beides ist zu verneinen“, sagte Anwalt Jenrich. Würde das Gericht dem folgen, stünde eine Verurteilung wegen Totschlags im Raum.