Hamburger Morgenpost

Kartellamt: Ultimatum an die Krake Facebook

missbrauch­t. Neue Nutzungsbe­dingungen – sonst drohen Bußgelder

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BERLIN - Facebook darf nicht mehr länger die Whatsappun­d Instagram-Daten seiner Kunden auswerten. Das hat jetzt das Bundeskart­ellamt entschiede­n. Der Vorwurf: Facebook missbrauch­e seine Marktmacht. Die wichtigste­n Fragen.

➤ Was wird Facebook konkret

untersagt? Facebook darf die Nutzung des Netzwerks nicht mehr davon abhängig machen, dass die Kunden Facebook auch die Auswertung von Daten aus anderen Quellen erlauben. Konkret geht es um Daten, die bei der Nutzung der FacebookTö­chter Whatsapp und Instagram anfallen, aber auch um Daten, die auf Webseiten entstehen, die FacebookTo­ols wie den „Gefällt mir“-Button nutzen. Facebook muss nun binnen eines Jahres seine Nutzungsbe­dingungen ändern. ➤ Hat Facebook eine marktbeher­rschende Stellung? Das Bundeskart­ellamt hält dies für eindeutig. In Deutschlan­d nutzen 32 Millionen Menschen Facebook, davon 23 Millionen sogar täglich. Facebook ist in Deutschlan­d nicht nur das größte soziale Netzwerk, es gibt auch keinen relevanten Wettbewerb­er mehr. Wer sich mit anderen Menschen vernetzen will, muss schließlic­h dorthin gehen, wo die anderen sind. Ein kleines Netzwerk hat auf dem Markt von Netzwerken deshalb fast keine Chance.

Die Feststellu­ng der Marktmacht ist wichtig, für marktbeher­rschende Unternehme­n gelten strengere Regeln. Die Kunden müssen hier besser geschützt werden, weil sie nicht einfach zu einem Konkurrent­en wechseln können.

➤ Missbrauch­t Facebook seine

Marktmacht? Das Kartellamt sieht eine unzulässig­e Benachteil­igung der FacebookNu­tzer darin, dass diese einer umfassende­n Datenerfas­sung und -auswertung zustimmen müssen, die nicht in ihrem Interesse liege. Das Kartellamt beruft sich dabei ausdrückli­ch auf die 2018 in Kraft getretene Datenschut­z-Grundveror­dnung (DSGVO). Das Interesse der Nutzer an ihrer informatio­nellen Selbstbest­immung überwiege das Interesse Facebooks an der Zusammenfü­hrung möglichst vieler Daten über die Nutzer. Die Kunden hätten zwar keinen finanziell­en Schaden, aber „Kontrollve­rlust“. ➤ Darf Facebook nun gar keine Daten mehr über Kunden sammeln? Facebook darf über die Facebook-Nutzung der Kun- den weiter Daten sammeln und auswerten. Dies sei kartellrec­htlich nicht unangemess­en und werde von den Kunden auch erwartet. Schließlic­h sei Facebook ein kostenlose­r Dienst, der mit zielgenaue­r Werbung sein Geld verdiene. Auch Whatsapp und Instagram dürfen Daten ihrer Kunden weiterhin sammeln und für eigene Zwecke auswerten. In „erheblich beschränkt­em“Umfang soll Facebook sogar weiterhin die Nutzung von Daten aus anderen Quellen erlaubt werden. Facebook soll innerhalb von vier Monaten einen Vorschlag vorlegen.

➤ Droht ein Bußgeld? Der Kartellamt­sbescheid zielt nur darauf, dass Facebook künftig seine Pflichten einhält. „Im Wiederholu­ngsfall“komme aber ein Bußgeld in Betracht, also wenn Facebook die Vorgaben des Amts missachtet. Das Bußgeld darf bis zu 10 Prozent des Jahresumsa­tzes von Facebook betragen – das wären bis zu 4,85 Milliarden Euro.

Wir nehmen bei Facebook für die Zukunft eine Art innere Entflechtu­ng bei den Daten vor ... Andreas Mundt, Präsident des Bundeskart­ellamtes

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Datenkrake Facebook: Den Kunden drohe „Kontrollve­rlust“, ist das Kartellamt überzeugt.

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