Kartellamt: Ultimatum an die Krake Facebook
missbraucht. Neue Nutzungsbedingungen – sonst drohen Bußgelder
BERLIN - Facebook darf nicht mehr länger die Whatsappund Instagram-Daten seiner Kunden auswerten. Das hat jetzt das Bundeskartellamt entschieden. Der Vorwurf: Facebook missbrauche seine Marktmacht. Die wichtigsten Fragen.
➤ Was wird Facebook konkret
untersagt? Facebook darf die Nutzung des Netzwerks nicht mehr davon abhängig machen, dass die Kunden Facebook auch die Auswertung von Daten aus anderen Quellen erlauben. Konkret geht es um Daten, die bei der Nutzung der FacebookTöchter Whatsapp und Instagram anfallen, aber auch um Daten, die auf Webseiten entstehen, die FacebookTools wie den „Gefällt mir“-Button nutzen. Facebook muss nun binnen eines Jahres seine Nutzungsbedingungen ändern. ➤ Hat Facebook eine marktbeherrschende Stellung? Das Bundeskartellamt hält dies für eindeutig. In Deutschland nutzen 32 Millionen Menschen Facebook, davon 23 Millionen sogar täglich. Facebook ist in Deutschland nicht nur das größte soziale Netzwerk, es gibt auch keinen relevanten Wettbewerber mehr. Wer sich mit anderen Menschen vernetzen will, muss schließlich dorthin gehen, wo die anderen sind. Ein kleines Netzwerk hat auf dem Markt von Netzwerken deshalb fast keine Chance.
Die Feststellung der Marktmacht ist wichtig, für marktbeherrschende Unternehmen gelten strengere Regeln. Die Kunden müssen hier besser geschützt werden, weil sie nicht einfach zu einem Konkurrenten wechseln können.
➤ Missbraucht Facebook seine
Marktmacht? Das Kartellamt sieht eine unzulässige Benachteiligung der FacebookNutzer darin, dass diese einer umfassenden Datenerfassung und -auswertung zustimmen müssen, die nicht in ihrem Interesse liege. Das Kartellamt beruft sich dabei ausdrücklich auf die 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Interesse der Nutzer an ihrer informationellen Selbstbestimmung überwiege das Interesse Facebooks an der Zusammenführung möglichst vieler Daten über die Nutzer. Die Kunden hätten zwar keinen finanziellen Schaden, aber „Kontrollverlust“. ➤ Darf Facebook nun gar keine Daten mehr über Kunden sammeln? Facebook darf über die Facebook-Nutzung der Kun- den weiter Daten sammeln und auswerten. Dies sei kartellrechtlich nicht unangemessen und werde von den Kunden auch erwartet. Schließlich sei Facebook ein kostenloser Dienst, der mit zielgenauer Werbung sein Geld verdiene. Auch Whatsapp und Instagram dürfen Daten ihrer Kunden weiterhin sammeln und für eigene Zwecke auswerten. In „erheblich beschränktem“Umfang soll Facebook sogar weiterhin die Nutzung von Daten aus anderen Quellen erlaubt werden. Facebook soll innerhalb von vier Monaten einen Vorschlag vorlegen.
➤ Droht ein Bußgeld? Der Kartellamtsbescheid zielt nur darauf, dass Facebook künftig seine Pflichten einhält. „Im Wiederholungsfall“komme aber ein Bußgeld in Betracht, also wenn Facebook die Vorgaben des Amts missachtet. Das Bußgeld darf bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes von Facebook betragen – das wären bis zu 4,85 Milliarden Euro.
Wir nehmen bei Facebook für die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor ... Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes