Tuner, Poser, Raser: Nicht alle sind illegal unterwegs
Hobby oder irrer Leichtsinn? Was auf Deutschlands Straßen erlaubt ist – und wann die
Quietschende Reifen, starke Beschleunigung und abrupte Stopps an der nächsten Ampel. Illegale Autorennen haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Die Polizei bekämpft sie und gründete dazu schon in mehreren Städten Spezialeinsatzkommandos – auch in Hamburg. Doch nicht jedes tiefergelegte und getunte Auto wurde illegal verändert. Für Harald Schmidtke vom Verband der Automobil Tuner (VDAT) gibt es ein paar gravierende Unterschiede zwischen Posern, Rasern und Tunern.
„Tuner sind Autoenthusiasten, die im Rahmen der geltenden Regeln ihrem Hobby nachgehen, dem Individualisieren von Serienfahrzeugen mit zulässigem Zubehör“, sagt er. Zu den Posern zählt er Autofahrer, die ihr Fahrzeug manipulieren, es extra laut machen und unbedingt auffallen wollen – jenseits des Gesetzes.
Zu Rasern bei illegalen Autorennen zählt er Verkehrsteilnehmer, die sämtliche Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) außer Acht lassen und Menschen gefährden. Dabei müssen nicht unbedingt zwei Autofahrer gegeneinander fahren. Als Teilnehmer von Straßenrennen gilt der Autofahrer, wenn er sämtliche Regeln der StVO ignoriert, deutlich schneller unterwegs ist als erlaubt und dabei in Kauf nimmt, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Übrigens werden auch Beifahrer als Täter betrachtet.
Doch nicht nur die Raser werden belangt, sondern alle Beteiligten wie auch die Veranstalter von illegalen Rennen. Nach Angaben des ADAC droht eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Dazu kommen drei Punkte in Flensburg und der Führerscheinentzug. Je nach Härte des Vergehens, wie einem Rennen mit Unfallfolge oder gar tödlichem Ausgang, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Doch nicht nur die Fahrer werden dann belangt, auch ihr Fahrzeug wird eingezogen – für manche Raser die Höchststrafe.
Die Strafen wurden erhöht, da es in der Vergangenheit mehrere illegale Autorennen mit tödlichem Ausgang in Deutschland gab. Seit Oktober 2017 gelten deshalb illegale Straßenrennen nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, bei der ein Bußgeld wegen eines „Rennens mit einem Kraftfahrzeug“(Paragraf 29 I StVO) verhängt wird, sondern als „Verbotenes Kraftfahrzeugrennen im Sinne des Paragrafen 315d des Strafgesetzbuchs (StGB)“, also als Straftat, die deutlich härter bestraft wird.
Bei ihrer Motivation unterscheiden sich Tuner von Posern und Teilnehmern illegaler Straßenrennen kaum. „Es geht bei allen um Anerkennung, die sie sich allerdings auf unterschiedliche Art und Weise holen“, sagt Daniela Rechberger, DiplomPsychologin und MPU-Beraterin aus Köln. Raser und Teilnehmer von illegalen Autorennen