Schleswig-Holstein plant: SchleierVerbot an Schulen und Unis
Universität greift nach Streit mit Nikab-Studentin in Hörsaal durch. Bildungs-Ministerin kündigt Gesetz an
BERLIN - Kein Schleier in der Vorlesung, kein Schleier an der Schule: Die Universität Kiel verbietet das Verhüllen des Gesichts mit einem Nikab, wie es manche weibliche Muslime tragen. SchleswigHolstein will das nun auch auf Schulen ausweiten. Die Reaktionen sind geteilt.
Die Kieler Uni hat das Burkaund Nikab-Verbot (Gesichtsschleier mit Sehschlitz) nach einem Streit mit einer muslimischen Studentin erlassen, wie die „Kieler Nachrichten“berichten. Eine angehende Ernährungswissenschaftlerin war zu einer Botanik-Vorlesung im Nikab erschienen. Der Dozent wies die Studentin zurecht und ließ den Fall von der Uni-Spitze klären.
Das Präsidium der Uni stellte nun grundsätzlich klar, dass die Kommunikation in Forschung, Lehre und Verwaltung nicht nur auf dem gesprochenen Wort beruhe, sondern auch auf Mimik und Gestik. Ein Gesichtsschleier dürfe daher in Lehrveranstaltungen und Prüfungen nicht getragen werden. Auf dem Campus könnten Studierende aber auch weiterhin eine Burka oder einen Nikab tragen, sagte Uni-Sprecher Boris Pawlowski. Die Kieler Bildungsministerin Karin Prien (CDU) begrüßte das Schleierverbot und kündigte eine Gesetzesinitiative gegen das Tragen von Gesichtsschleiern in den Schulen an. „Ich beabsichtige, im Rahmen einer Schulgesetznovelle für eine entsprechende Klarstellung für den schulischen Bereich zu sorgen“, so Prien.
Unterstützung erhielt sie dafür von SPD-Vize Ralf Stegner: „Vollverschleierung widerspricht unseren Gepflogenheiten und den Regeln des Umgangs miteinander“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Es müsse der Grundsatz gelten: „Religionsfreiheit ja – Provokation nein.“
Ein Vollverschleierungsverbot ist in Deutschland kein Novum. Die Uni Gießen hatte ein solches bereits vor einigen Jahren erlassen. Die Kultusminister- und die Hochschulrektorenkonferenz konnten gestern auf Nachfrage nicht sagen, wie viele Verbote es an Schulen beziehungsweise Unis bisher gibt. Ein generelles Verschleierungsverbot im Grundgesetz zu verankern ist schwierig, wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags 2014 feststellte. Aber in einzelnen Bereichen wie im Schulunterricht sei ein entsprechendes Verbot mit der Religionsfreiheit vereinbar. Der Dienst verwies dabei unter anderem auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Beim Autofahren gilt bereits ein Verschleierungsverbot. Der Bundesrat hat zudem ein Gesetz auf den Weg gebracht, das künftig jede Form der Gesichtsverhüllung vor Gericht verbietet.
Die ehemalige Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, sieht auch eine Mitverantwortung der Muslime an der Debatte. „Bedauerlicherweise haben die Moscheen in den letzten Jahren keine klare Haltung zur Verschleierung erarbeitet“, sagte die Sozialdemokratin dem RND. Sie rief die islamischen Gemeinden auf, das zu ändern. „Es wäre sicherlich hilfreich, wenn es von ihrer Seite Empfehlungen gäbe, auf eine solche über das gewöhnliche Kopftuch hinausgehende Verschleierung in Deutschland zu verzichten“, sagte Özoguz.