Falsche Online-Bewertungen: Zahnarzt verklagt Konkurrent
Er will den Rivalen per Sprachgutachten als Autor entlarvt haben
STUTTGART – Bei der Suche nach einem Arzt verlassen sich viele auf Bewertungen im Internet, wo Mediziner mit Schulnoten, Sternchen oder Kommentaren bewertet werden. Doch sind diese Bewertungen immer seriös? Ein Zahnarzt aus BadenWürttemberg hat einen Kollegen verklagt – weil der falsche Bewertungen geschrieben haben soll, um dem Kläger zu schaden ...
Mit dem gestern eröffneten Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart geht der Streit zwischen den beiden Zahnärzten bereits in die zweite Instanz. Dem Beklag- ten wird vorgeworfen, auf Bewertungsportalen unzutreffende negative Bewertungen der Zahnarztpraxis des Klägers verfasst zu haben.
Um das zu beweisen, hatte der klagende Zahnarzt beim Landgericht Stuttgart sogar ein Sprachgutachten vorgelegt. Demnach stammten schlechte Bewertungen für seine Praxis sowie lobende Äußerungen über die seines Konkurrenten vom selben Autor.
Der beklagte Zahnarzt bestreitet jedoch, Verfasser der beanstandeten Einträge zu sein. In erster Instanz hatte das Landgericht Stuttgart ihm recht gegeben und einen Unterlassungsantrag des Klägers zurückgewiesen. Der Zahnarzt hatte allerdings dagegen Berufung eingelegt.
Kommerzielle Arztbewertungsportale – auch Verbraucherschützer sehen diese kritisch. In der Regel werde nicht überprüft, ob die Bewertenden jemals in der Praxis des Arztes waren. Außerdem gebe es Agenturen, die im Auftrag von Ärzten Bewertungen abgeben. Von echten Bewertungen seien die professionellen Einträge kaum zu unterscheiden.
Wer bei der Arztsuche im Internet auf Nummer sicher gehen will, kann auf die Datenbank der „Weißen Liste“ aller niedergelassenen Ärzte zurückgreifen. Die „Weiße Liste“ist werbefrei, basiert auf wissenschaftlichen Erhebungen und wird von Patientenorganisationen kontrolliert. Wer eine Bewertung abgeben will, muss seine Krankenversicherungsnummer angeben.