Lebenslang für Doppelmord am Jungfernstieg
Sein Motiv war Rache.
Der Doppelmörder Mado M. (35) ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Joachim Bülter sprach von einer „Tat, die weit über den Kreis der Angehörigen hinaus für Erschütterung und Entsetzen gesorgt hat“. Darüber hinaus brachte die Urteilsbegründung ein weiteres grausiges Detail der Bluttat vom 12. April 2018 auf dem Bahnhof Jungfernstieg zutage.
Rache ist das Motiv, davon ist die Kammer überzeugt: Mado M. wollte sich dafür rächen, dass Sandra P. ihrem neuen Lebensgefährten den uneingeschränkten Umgang mit seiner Tochter gestattete, während er das Kind nur in Begleitung sehen durfte: „Er wollte seine uneingeschränkten Macht- und Besitzansprüche gegenüber seiner Tochter demonstrieren. Er hat sie als Objekt seiner Rache instrumentalisiert.“
Laut Beweisaufnahme hat er dem 21 Monate alten Mädchen im Buggy das lange Küchenmesser zunächst in den Bauch gestoßen, ihr Gesicht am Kinn angehoben und den Hals nahezu komplett durchschnitten, einschließlich der Wirbelsäule.
Offenbar hatte Mariam noch eine unwillkürliche Abwehrbewegung mit den Händen gemacht, sodass auch einer ihrer kleinen Finger abgetrennt wurde.
Momente später stieß er Sandra P., die sich zu ihrer Tochter umdrehte, das Messer in den Rücken. Ursprünglich hatte die Wut sich gegen Sandra P.s neuen Lebensgefährten gerichtet, so das Ergebnis der 35 Verhandlungstage. Um ihn zu töten, hatte Mado M. das Küchenmesser im Rucksack.
Kurz vor dem Doppelmord auf dem Bahnsteig hatte Mado M. seine kleine Tochter bei einem begleiteten Umgang getroffen.
Mariam hatte sich wie bei früheren Treffen vor ihrem Vater gefürchtet, wollte nicht vom Arm des Umgangsbegleiters.
Die Schuld für ihr ängstliches Verhalten gab Mado M. dem neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin. Der Mann, ebenfalls ein Asylbewerber aus Westafrika, habe seine Tochter mit schwarzer Magie verhext.
Sandra P.s neuer Freund war Augenzeuge am Bahnsteig und ist seit der Bluttat untergetaucht. Das Gericht
Er wollte seine uneingeschränkten Machtansprüche gegenüber seiner Tochter demonstrieren. Vorsitzender Richter
hätte ihn gerne als Zeugen vernommen, konnte ihn aber nicht laden. Während der Urteilsbegründung sitzen die Schwester der Getöteten und Sandra P.s ältester Sohn dem Angeklagten gegenüber.
Die Schwester muss sich immer wieder die Tränen trocknen, der Junge wirkt blass und mitgenommen. Als der Teenager seiner Tante einen besorgten Blick zuwirft, antwortet sie mit einem kleinen Lächeln. Seine drei kleinen Brüder leben jetzt bei ihren Vätern, er ist zu der Schwester seiner Mutter gezogen.
Der Angeklagte, der während des Verfahrens immer wieder durch seltsames Verhalten aufgefallen war, nahm das Urteil ruhig auf.
Das Gericht nahm die besondere Schwere der Schuld an. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.
Ob Mado M. in seine Heimat Niger abgeschoben wird, liege nicht in der Verantwortung des Gerichts, so der Vorsitzende: „Das entscheiden Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde.“Und zum Angeklagten gewandt: „Ich wünsche Ihnen, (...) dass Sie zu etwas mehr Einsicht gelangen über das, was sie angerichtet haben.“