Jetzt bekommen Opfer Entschädigung
Stiftung „Anerkennung und Hilfe“zahlt einen Einmalbetrag von 9000 Euro. Anträge möglichst bald stellen
Es hat lange gedauert. Viel zu lange. Jetzt endlich bekommen die Menschen, denen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinderund Jugendpsychiatrie Unrecht geschehen ist, eine Entschädigung, wenn auch eine sehr kleine. Dafür wurde 2017 die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ins Leben gerufen. Bundesregierung, Kirchen und Bun- desländer haben Geld in einen Fonds eingezahlt, „mit dem nichts wiedergutgemacht werden kann“, wie Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) einräumt. Aber es sei wenigstens ein Zeichen der Anerkennung. Betroffene können eine Einmalzahlung von 9000 Euro erhalten. Wer außerdem in den fraglichen Einrichtungen gearbeitet hat, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden, kann abhängig von der Dauer der Beschäftigung mit einem Einmalbetrag von 3000 bis 5000 Euro rechnen. Bundesweit wurden bisher 5000 Anträge gestellt, in Hamburg 300, davon zwei Drittel von Bewohnern bzw. Ex-Bewohnern der Alsterdorfer Anstalten. Da die Zahl der potenziell Anspruchsberechtigten weit höher ist, wurde die Frist bis 31. Dezember 2020 verlängert. Betroffene sollten sich möglichst bald melden bei der Anlauf- und Beratungsstelle des Versorgungsamtes, Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg, Tel. (040) 115 (Mo-Fr 7-19 Uhr), Mail: stif tung-anerkennung-hilfe@ basfi.hamburg.de