Die Baustellen der Deutschen Bahn
Beraterverträge, Kosten, marodes Netz: Aufsichtsrat des Unternehmens muss Etliches reparieren
BERLIN - Bei der Deutschen Bahn stehen die Signale auf Rot – und das liegt nicht an den jüngsten Unwettern und Hunderten Menschen, die in Norddeutschland im Zug übernachten mussten. Bei der Tagung des Aufsichtsrats geht es um umstrittene Berateraufträge mit Ex-Vorständen und Politikern. Bei der Deutschen Bahn soll es künftig keine Beraterverträge mit Politikern und ExVorständen mehr geben. Der Aufsichtsrat will einen Beschluss für eine entsprechende Beschränkung fassen. Das wurde dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) in Kreisen des Kontrollgremiums bestätigt. Ausnahmen von dieser Regelung sollen in Einzelfällen und mit Zustimmung des Aufsichtsrats möglich sein.
Der Aufsichtsrat befasst sich mit umstrittenen Beraterverträgen mit Ex-Konzernvorständen, bei denen in elf Fällen Verstöße gegen das Aktienrecht festgestellt worden sind. Die Verträge sollen aus der Zeit zwischen 2010 und 2018 stammen. Auch der frühere nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) war demnach für die Bahn als Berater tätig. Konzernchef Richard Lutz steht in Zusammenhang mit den Verträgen unter Druck, weil er sich mit der Materie in seiner damaligen Eigenschaft als Finanzvorstand befasst haben soll.
Die geplante Beschränkung von Beraterverträgen bezieht sich nach Angaben aus Aufsichtsratskreisen nicht allein auf Ex-Vorstände des Staatskonzerns, sondern auf sogenannte „PEPs“. Das Kürzel steht im EURecht für „politisch exponierte Personen“. Gemeint sind damit etwa Politiker, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben. Damit nicht genug: Auch der Bundesrechnungshof hat einen Blick auf die Bahn geworfen. Er fordert eine stärkere Kontrolle bei der Verwendung von Milliardenmitteln des Bundes für die Bahn. In einem Bericht der Finanzkontrolle heißt es, es bestehe die Gefahr, dass bei der geplanten neuen Leistungsund Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Bahn „systemische Mängel“für ein Jahrzehnt konserviert blieben. Zuerst hatte der „Spiegel“darüber berichtet.
Der wirtschaftliche Einsatz von Bundeszuwendungen sei „nicht abgesichert“, heißt es in dem Bericht. Das Verkehrsministerium habe vorgeschriebene Erfolgskontrollen zur „Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit“der Vereinbarung nicht durchgeführt.
Der Rechnungshof hatte bereits im Dezember 2018 bemängelt, der Bund gebe zwar jedes Jahr Milliarden für den Erhalt des Schienennetzes aus – das Verkehrsministerium aber wisse gar nicht genau, wie die Bahn die Milliardenzuschüsse einsetze. Es fehlten eine wirksame Kontrolle und klare Prioritäten. Die Bahn muss zum Erhalt des Schienennetzes einen immensen Sanierungsstau abarbeiten, weil viele Gleise, Weichen und Brücken marode sind. Bund und Bahn hatten sich im Grundsatz bereits vor Wochen auf eine neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) geeinigt. Diese sieht für die kommenden zehn Jahre ein Volumen von rund 86 Milliarden Euro vor. Davon will der Bund laut Rechnungshof rund 58 Milliarden Euro übernehmen. Der Bundestag muss dem noch zustimmen. Auch um mögliche Kaufangebote für die Bahntochter DB Arriva soll es in der Sitzung gehen. Der Bundesrechnungshof hatte empfohlen, dass sich die Bahn auch Gedanken darüber macht, die internationale Logistiktochter Schenker zu verkaufen – was der Vorstand bislang ablehnt.