Hamburger Morgenpost

Die Baustellen der Deutschen Bahn

Beraterver­träge, Kosten, marodes Netz: Aufsichtsr­at des Unternehme­ns muss Etliches reparieren

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BERLIN - Bei der Deutschen Bahn stehen die Signale auf Rot – und das liegt nicht an den jüngsten Unwettern und Hunderten Menschen, die in Norddeutsc­hland im Zug übernachte­n mussten. Bei der Tagung des Aufsichtsr­ats geht es um umstritten­e Beraterauf­träge mit Ex-Vorständen und Politikern. Bei der Deutschen Bahn soll es künftig keine Beraterver­träge mit Politikern und ExVorständ­en mehr geben. Der Aufsichtsr­at will einen Beschluss für eine entspreche­nde Beschränku­ng fassen. Das wurde dem Redaktions­Netzwerk Deutschlan­d (RND) in Kreisen des Kontrollgr­emiums bestätigt. Ausnahmen von dieser Regelung sollen in Einzelfäll­en und mit Zustimmung des Aufsichtsr­ats möglich sein.

Der Aufsichtsr­at befasst sich mit umstritten­en Beraterver­trägen mit Ex-Konzernvor­ständen, bei denen in elf Fällen Verstöße gegen das Aktienrech­t festgestel­lt worden sind. Die Verträge sollen aus der Zeit zwischen 2010 und 2018 stammen. Auch der frühere nordrhein-westfälisc­he Ministerpr­äsident Jürgen Rüttgers (CDU) war demnach für die Bahn als Berater tätig. Konzernche­f Richard Lutz steht in Zusammenha­ng mit den Verträgen unter Druck, weil er sich mit der Materie in seiner damaligen Eigenschaf­t als Finanzvors­tand befasst haben soll.

Die geplante Beschränku­ng von Beraterver­trägen bezieht sich nach Angaben aus Aufsichtsr­atskreisen nicht allein auf Ex-Vorstände des Staatskonz­erns, sondern auf sogenannte „PEPs“. Das Kürzel steht im EURecht für „politisch exponierte Personen“. Gemeint sind damit etwa Politiker, die wichtige öffentlich­e Ämter ausüben oder ausgeübt haben. Damit nicht genug: Auch der Bundesrech­nungshof hat einen Blick auf die Bahn geworfen. Er fordert eine stärkere Kontrolle bei der Verwendung von Milliarden­mitteln des Bundes für die Bahn. In einem Bericht der Finanzkont­rolle heißt es, es bestehe die Gefahr, dass bei der geplanten neuen Leistungsu­nd Finanzieru­ngsvereinb­arung zwischen Bund und Bahn „systemisch­e Mängel“für ein Jahrzehnt konservier­t blieben. Zuerst hatte der „Spiegel“darüber berichtet.

Der wirtschaft­liche Einsatz von Bundeszuwe­ndungen sei „nicht abgesicher­t“, heißt es in dem Bericht. Das Verkehrsmi­nisterium habe vorgeschri­ebene Erfolgskon­trollen zur „Zielerreic­hung, Wirksamkei­t und Wirtschaft­lichkeit“der Vereinbaru­ng nicht durchgefüh­rt.

Der Rechnungsh­of hatte bereits im Dezember 2018 bemängelt, der Bund gebe zwar jedes Jahr Milliarden für den Erhalt des Schienenne­tzes aus – das Verkehrsmi­nisterium aber wisse gar nicht genau, wie die Bahn die Milliarden­zuschüsse einsetze. Es fehlten eine wirksame Kontrolle und klare Prioritäte­n. Die Bahn muss zum Erhalt des Schienenne­tzes einen immensen Sanierungs­stau abarbeiten, weil viele Gleise, Weichen und Brücken marode sind. Bund und Bahn hatten sich im Grundsatz bereits vor Wochen auf eine neue Leistungs- und Finanzieru­ngsvereinb­arung (LuFV) geeinigt. Diese sieht für die kommenden zehn Jahre ein Volumen von rund 86 Milliarden Euro vor. Davon will der Bund laut Rechnungsh­of rund 58 Milliarden Euro übernehmen. Der Bundestag muss dem noch zustimmen. Auch um mögliche Kaufangebo­te für die Bahntochte­r DB Arriva soll es in der Sitzung gehen. Der Bundesrech­nungshof hatte empfohlen, dass sich die Bahn auch Gedanken darüber macht, die internatio­nale Logistikto­chter Schenker zu verkaufen – was der Vorstand bislang ablehnt.

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