Achtung, Autobumser!
Will Ihr Unfallgegner keine Polizei, dann rufen Sie sie unbedingt!
Auf der Autobahn herrscht zähfließender Verkehr. Mit einem Mal bremst Ihr Vordermann völlig grundlos ruckartig ab, sodass Sie gar keine Chance mehr haben. Sie krachen hinten drauf. Der Unfallgegner tut so, als wolle er Ihnen Ärger ersparen: Nein, Polizei sei nicht nötig. Es reiche, wenn Sie ihm ein schriftliches Schuldeingeständnis aushändigen. Doch Vorsicht! Lassen Sie sich besser nicht darauf ein.
Denn einiges spricht dafür, dass Ihnen ein sogenannter „Autobumser“eine Falle gestellt hat. Niemand weiß genau, wie viele Unfälle in Deutschland mutwillig durch solche Betrüger herbeigeführt werden. Insider schätzen aber, dass 15 Prozent aller Crashs in Deutschland inszeniert sind. Laut der deutschen Versicherungswirtschaft entstehen bei den Versicherern dadurch Schäden von rund zwei Milliarden Euro pro Jahr.
Tatsächlich ist Autobumsen eine lukrative Masche. Die Täter lassen sich nach dem Crash von einer teuren MarkenWerkstatt einen Kostenvoranschlag geben, auf dessen Basis sie mit der Versicherung des Unfallgegners abrechnen. Anschließend wird das Fahrzeug in einer Hinterhofwerkstatt notdürftig repariert. Dann beginnt das Spiel von Neuem.
Am liebsten gehen die Autobumser nachts und auf leeren Straßen ans Werk – damit es keine Zeugen gibt. Gerne schlagen sie an Ampeln zu, die gerade auf Gelb gesprungen sind. Statt weiterzufahren, steigen sie in die Eisen und provozieren einen Auffahrunfall.
Gerne spielen die Betrüger auch den „Kavalier der Straße“und überlassen anderen Verkehrsteilnehmern mit einem Handzeichen die Vorfahrt. Wer die Einladung annimmt, ist der Dumme. Der Autobumser gibt Gas und fährt seinem Opfer in die Seite. Oft sind die Täter nicht alleine unterwegs. Plötzlich taucht ein „unbeteiligter“Fußgänger oder Radfahrer auf, der sich als „Zeuge“anbietet – das ist der Komplize.
Vor allem dann, wenn ein Unfallgegner die Polizei aus der Sache raushalten will, sollten Sie sie anrufen: Informieren Sie die Beamten über Ihren Verdacht! Auch ein Hinweis an den Versicherer ist hilfreich.