Was Ostern erlaubt ist
Die aktuellen Regeln im Feiertags-Check:
Häufig die Hände waschen, Abstand halten, möglichst viel zu Hause bleiben: Die Grundregeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind wohl jedem klar. Aber was ist mit dem Osterbesuch bei Verwandten, dem Grillabend im kleinen Kreis, der Hilfe beim Einkaufen? Die MOPO erklärt die Details.
➤ Familienbesuche zu Ostern: Wer nicht im selben Haushalt wohnt, soll nur im Notfall in die Wohnung kommen. Das gilt auch für Angehörige. Ausgenommen sind Lebenspartner, die in verschiedenen Wohnungen leben: Sie dürfen einander besuchen. Der Festtags-Brunch nach dem Ostereiersuchen sollte dieses Jahr daher im kleinen Kreis stattfinden: Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hat ausdrücklich klargestellt, dass auch über die Osterfeiertage ein Besuch bei den Familien vermieden werden sollte.
Grundsätzlich verboten ist ein Besuch bei oder von Verwandten aber nicht. Auch dann nicht, wenn die Familie in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein wohnt: Die Einreiseverbote dieser Bundesländer gelten für Tourismus oder Freizeitaktivitäten – nicht für Verwandtenbesuche, so die Hamburger Gesundheitsbehörde.
➤ Verwandte im Pflegeheim besuchen: Wenn die Verwandten im Krankenhaus oder Pflegeheim sind, ist ein Besuch fast nicht möglich: Dort sind Besuche derzeit nur in absoluten Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache erlaubt, zum Beispiel bei Palliativpatienten oder neugeborenen Babys.
➤ Ostereier suchen mit den Kindern: Im eigenen Garten dürfen die eigenen Kinder auch dieses Jahr ganz legal Ostereier suchen. In einem Gemeinschaftsgarten eines Mehrparteienhauses geht das ebenfalls – allerdings nur, wenn man ausreichend Abstand hält.
➤ Osterspaziergang: Bewegung an der frischen Luft ist völlig in Ordnung – solange man dabei die Abstandsregeln einhält. Die Aufforderung, mindestens 1,50 Meter – in einigen Bundesländern sogar zwei Meter – Abstand zu anderen Menschen zu halten, gilt nicht für Mitglieder des eigenen Haushalts. Mit diesen darf man auch als Gruppe unterwegs sein. Ansonsten gilt: Mit maximal einer haushaltsfremden Personen darf man spazieren gehen.
➤ Ausflug mit der Familie: Spaziergänge sind nicht nur in der unmittelbaren Umgebung der eigenen Wohnung erlaubt. Es ist den Angaben des Hamburger Senats zufolge okay, mit dem Auto zum Ausgangspunkt einer schönen Wander- oder Spazierstrecke zu fahren. Allzu weit sollte man aber nicht fahren, denn: Etliche Bundesländer, zum Beispiel Schleswig-Holstein, erlauben keine Einreise zu touristischen Zwecken. Es könnte also sein, dass Hamburger bei einer Polizeikontrolle herausgewinkt und zurückgeschickt werden.
➤ Picknick machen: Der Verzehr von Speisen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich nicht gestattet. Dazu gehören auch das Picknick und die Grillparty im Park.
➤ Grillabend mit Freunden: Wer einen eigenen Garten hat, kann bei dem schönen Wetter den Grill anfeuern – allerdings nur im Kreise der Personen, die im eigenen Haushalt leben. Wer alleine lebt, muss aber nicht einsam auf seiner Bratwurst herumkauen: Einen einzigen Gast darf man zu sich nach Hause einladen.
Dieselben Regeln gelten in Gemeinschaftsgärten, wie die Gesundheitsbehörde der MOPO versichert: Familien oder WGs bleiben unter sich und halten Abstand zu den anderen Gruppen. Wer einem Nachbarn etwas frisch Gegrilltes vorbeibringen will, kann das tun – sollte aber den Teller vor die Tür stellen und dann sofort auf Abstand gehen.
➤ Feiern zu Hause: Partys sind derzeit nur innerhalb der eigenen Wohnung erlaubt. Mit den Angehörigen des eigenen Haushalts kann man also nach wie vor essen, tanzen, spielen oder einen Filmabend machen – aber nicht mit haushaltsfremden Personen.
➤ Mit Freunden aus anderen Haushalten im Schrebergarten sitzen: Das ist nicht erlaubt. In der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus der Stadt Hamburg vom 2. April ist geregelt, dass Veranstaltungen und Versammlungen in Wohnungen und an öffentlichen und nicht öffentlichen Orten untersagt sind. Derzeit gilt: Der Kontakt zu Personen aus anderen Haushalten sollte, soweit es geht, minimiert werden.
➤ Lebensmittel einkaufen: Egal ob im Supermarkt, in der Bäckerei oder auf dem Wochenmarkt – hungern muss während der Corona-Krise niemand. Versorgungsengpässe gibt es keine, versi
chert der Hamburger Senat: Auch Produkte, die besonders gefragt sind, werden nachgeliefert. Beim Einkaufen gelten lediglich die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Manche Läden haben auch eigene Regeln: Sie lassen zum Beispiel nur eine bestimmte Anzahl Kunden gleichzeitig ins Geschäft oder verpflichten sie, einen Einkaufswagen zu schieben, um den Mindestabstand zu anderen Kunden einzuhalten. Wer beim Einkaufen Unterstützung braucht, kann sich auch von einer Person begleiten lassen, die nicht im eigenen Haushalt wohnt.
➤ Essen liefern lassen: Lieferdienste für Pizza, Burger und andere Fastfood-Klassiker arbeiten weiterhin. Auch viele Restaurants liefern jetzt nach Hause oder bieten Selbstabholung an.
➤ Einkaufen im Kiosk: Zeitungskioske bleiben geöffnet – aber nur zum schnellen Einkaufen. Das Beisammenstehen in kleinen Gruppen ist genauso verboten wie der Verzehr von Getränken oder Essen.
➤ Sport treiben: Walken, joggen, Rad fahren – in Hamburg ist jede Art von Sport erlaubt, die man alleine, mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts oder zu zweit mit einer haushaltsfremden Person unternimmt, stellt die Gesundheitsbehörde klar.
➤ Von A nach B kommen: Jede Art der Fortbewegung in der Stadt ist auch während der Corona-Krise erlaubt – zu Fuß, mit dem Rad, mit Bus und Bahn oder mit dem Auto. Auch Taxis fahren weiterhin. Der Sammeltaxi-Dienst Moia hat seinen Betrieb allerdings vorübergehend eingestellt.